Die Organspende


Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Menschen an einen anderen. Sie wird außerdem auch als Organtransplantation bezeichnet. Diese Technik existiert seit der Mitte des 20. Jahrhunderts und hat schon vielen Menschen das Leben gerettet. Daher wird für diese Spende auch von staatlichen Stellen geworben.

Anfänglich hatten einige Menschen moralische Zweifel im Bezug auf diese Art der Spende, denn man muss bedenken, dass in den meisten Fällen erst ein Mensch sterben muss, damit ein anderer das zum Leben benötigte Organ erhalten kann. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stehen der Organtransplantation jedoch bis auf wenige Ausnahmen heute überwiegend aufgeschlossen gegenüber . Es steht allerdings jedem Menschen die Möglichkeit offen, selbst zu wählen, ob er spenden möchte oder nicht.

Ist man für eine Spende im Todesfall, so kann man diese Entscheidung schließlich durch das Ansichtragen eines ausgefüllten Organspendeausweises bekräftigen. Auch ist es zudem möglich, sich auf einige Organe zu beschränken, wenn man beispielsweise keinesfalls sein Herz spenden möchte, kann man dies auf seinem Organspendeausweis vermerken. Möchte man Organspender sein, so sollte man sich also auf jeden Fall einen entsprechenden Ausweis besorgen. Diesen bekommt man bei vielen Ärzten oder man kann ihn sich im Internet bestellen.

Aber nicht jeder kommt für eine Organspende in Betracht, denn mögliche Vorerkrankungen können diesen Wunsch schnell beseitigen. Voraussetzung für eine Spende ist es, dass man Hirntot ist, also dass das Gehirn keine messbaren Ströme mehr von sich gibt. Dies muss mehrmals untersucht werden, um auch ganz sicher gehen zu können, dass der Patient wirklich hirntot ist. Der Kreislauf muss indessen mit Maschinen aufrechterhalten werden, damit die Organe und das Gewebe nicht absterben, was ohne die Maschinen innerhalb weniger Minuten geschehen würde. Daher können in der Regel auch nur Organe von Menschen gespendet werden, die im Krankenhaus sterben, denn bei den anderen, beispielsweise durch Unfälle verstorbenen Menschen, wäre das Zeitintervall zwischen dem Todeseintritt und der Organspende zu groß.

Wegen der vielen Vorschriften bezüglich der Organspende stehen einer langen Warteliste für Patienten, die dringend ein neues Organe benötigen, stets zu wenig Spender gegenüber. Daher ist es wichtig, dass so viele Menschen wie möglich so einen Ausweis haben, sofern es für ethisch und moralisch vertretbar ist, Organe nach dem Tod zu spenden. Besteht kein Ausweis, so haben die Ärzte bei geeigneten Fällen auch die Möglichkeit, bei den Angehörigen nachzufragen, ob sie einer Organspende des Verstorbenen zustimmen möchten. Meistens sprechen sich die Angehörigen dann aber gegen eine Spende aus, da sie den wahren Willen des Toten nicht kennen und nichts tun möchten, was dieser nicht gewollt hätte. Zudem sind die Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Menschen sowieso erst einmal geschockt und nicht im Stande über eine solch weitreichende Frage nachzudenken. So kommt es also häufig vor, das Organe, die geeignet wären ein anderes Leben zu retten oder zu verlängern, nicht gespendet, sondern mit dem Verstorbenen beerdigt werden.

Mit der Entscheidung für eine Organspende endet die Zuständigkeit des behandelnden Arztes für den Patienten, denn ein Transplantationsentnahmeteam übernimmt die Verantwortung für den Patienten. Insbesondere verschaffen sich diese Spezialisten noch einmal ein Bild der Lage und des Zustandes des Patienten. Können die Organe entnommen werden, beginnt eine lange Operation. Dann werden sämtliche Organe und Gewebe entnommen, die geeignet sind und vom Spender oder seinen Angehörigen zur Entnahme freigegeben wurden. Ohne eine Einwilligung wird kein Organ entnommen.

In der Zwischenzeit bereiten die Kliniken der Empfänger ihre Patienten zur Operation vor. Leider kommt es manchmal vor, dass Organe sich nach der Entnahme doch nicht als geeignet herausstellen, was zur großen Enttäuschung bei den potentiellen Empfängern führt, da diese trotz der Vorbereitungen wieder unverrichteter Dinge entlassen werden oder zurück auf ihre Krankenhausstation kommen. Solche Transplantationen werden vorwiegend in Transplantationszentren durchgeführt. Das sind Krankenhäuser oder Einrichtungen an Krankenhäusern, die nach gesetzlichen Bestimmungen für die Übertragung von Organen zugelassen sind.

Für die Verteilung der Organe gibt es die Verteilungsstellen Eurotransplant im niederländischen Leiden. Diese führen eine Warteliste für jedes Organ, mit allen notwendigen Informationen. Der Platz auf der Liste richtet sich nach einigen Faktoren, wie etwa der Dringlichkeit. Wenn ein Spender dort gemeldet wird, suchen diese Spezialisten einen geeigneten Empfänger und organisieren den Einsatz des unabhängigen Entnahmeteams. Transportiert werden die Organe häufig per Hubschrauber, bei kürzeren Distanzen auch per Rettungswagen, der dann Sonderrechte mit Blaulicht für sich in Anspruch nehmen darf. Wichtig ist bei der Organspende, dass sich die Familie des verstorbenen Spenders und der Empfänger nicht kennenlernen sollen. Daher werden alle erfassten Daten streng vertraulich behandelt.

Neben der Spende von Hirntoten kommt auch eine Lebendspende in Betracht. Diese erfolgt insbesondere bei der Niere, aber auch bei Teilen der Leber. Aus diesem Grund sind diese Organe auch die am meisten transplantierten. Hier spenden zumeist Angehörige. In Deutschland ist der Organhandel streng untersagt, Verträge mit diesem Inhalt sind immer sittenwidrig und daher als nichtig anzusehen. Deswegen muss man entweder einen Lebendspender finden oder aber auf eine Organspende nach einem Todesfall hoffen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel