MT Die Samen- und die Eizellspende


Seit einigen Jahrzehnten ist es möglich, dass man eine Schwangerschaft künstlich in Gang setzen kann. Es gibt Paare, die einen Kinderwunsch haben, der sich leider nicht durch den natürlichen Wege erfüllen lässt. In vielen Fällen hat dies körperliche Gründe, wendet man sich dann an einen fachkundigen Arzt, so kann dieser mit Hilfe modernster Medizin eine künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes vornehmen. Doch nicht in jedem Fall kann ein Paar einen gemeinsamen Kinderwunsch mit eigenem Samen beziehungsweise eigener Eizelle bewerkstelligen. Für diese Fälle gibt es die Samenspende oder die derzeit in Deutschland noch nicht zulässige Eizellenspende.

Die Spermien oder die Eizellen werden bei dieser Methode bis zum letztendlichen Gebrauch gefroren in Samenbanken gelagert. Über die Eizellspende wird derzeit stark diskutiert, während sie bisher zwar technisch möglich war, wurde sie in Deutschland als nicht zulässig erklärt, was aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wurde. Im Europäischen Ausland ist die Eizellspende manchmal erlaubt.

In Deutschland nicht erlaubt hingegen ist die Leihmutterschaft. Diese liegt vor, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt. Dem Grundsatz zufolge, dass in Deutschland immer die Frau als Mutter des Kindes gilt, die es geboren hat, kann also die andere Frau rechtlich gesehen gar nicht Mutter werden, auch wenn es sich um ihre Eizelle handeln würde, welche bei der Frau eingesetzt wurde, die dann das Kind ausgetragen hat.

Möchte man also nun eine Samenspende erhalten, so beginnt man am besten mit einer Beratung bei einem auf Reproduktionsmedizin spezialisierten Gynäkologen. Dieser kann dann die Frau untersuchen und eine Prognose abgeben. Grundsätzlich ist es in Deutschland aufgrund des geltenden Gesetzes nur möglich, dass heterosexuelle Paare eine solche Behandlung erfahren können. Homosexuellen Paaren oder alleinstehenden Bürgerinnen und Bürgern ist diese Möglichkeit hier, ebenso wie auch in den meisten anderen Europäischen Staaten verwehrt. Einige wenige Europäische Staaten sowie die Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen auch diesem Personenkreis diesen Wunsch. Insbesondere, ob homosexuelle Paare, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz „verpartnert“ sind und dies vor dem Standesamt entsprechend erklärt haben, eine solche Samenspende erhalten dürfen ist derzeit sehr umstritten. Die derzeit herrschende Meinung der Wissenschaft vertritt die Ansicht, dass es nicht verboten ist, man also dafür nicht bestraft werden kann, es aber wiederum auch zeitgleich nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Generell ist dabei viel untersagt, was durch das Gesetz zum Schutz von Embryonen bestimmt wird. Wer es beispielsweise unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, kann mit Freiheitsstrafe bestraft werden, was jedoch ausscheidet, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren. Erkennt der Arzt also die Tauglichkeit für eine künstliche Befruchtung an, so kann er den Kontakt zu einer Samenbank herstellen.

Bei einer solchen Bank lagern viele Spenden, von zumeist jungen gesunden Männern. Diese Männer haben dafür Geld bekommen und ihre Daten hinterlegt, da eine anonyme Spende nicht erlaubt ist. Grund dafür ist auch, dass ein Spender gefunden wird, der dem Phänotyp, also dem Aussehen nach zum zukünftigen rechtlichen Vater passt. Insbesondere Haarfarbe und Wuchsform sowie Hauttyp und Augenfarbe sollten passen. Auch die Blutgruppen sollten passen, denn sonst fällt das schon sehr früh, beispielsweise bei einer Untersuchung auf. Alles soll später darauf hindeuten, dass die Eltern auch die biologischen Erzeuger sein könnten. Umgekehrt gilt dies, zumindest im europäischen Ausland, auch für die Eizellspende, hier wird eben die Eizelle einer Frau ausgesucht, die vom Phänotyp und der Blutgruppe der zukünftigen Mutter entspricht. Bei der Eizellspende muss zudem noch darauf geachtet werden, dass die Eizelle passt, um die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass die Eizelle sich nicht einnisten kann. Insgesamt betrachtet gelten übrigens die Chancen einer Schwangerschaft als besser, wenn Samen gespendet wird. Hingegen sind die Chancen einer Schwangerschaft bei der Eizellspende als deutlich schwieriger anzusehen, was wiederum ein Argument der Kritiker ist.

Während der Samenspender keinen Anspruch darauf hat zu erfahren, ob mit seiner Spende ein Kind gezeugt werden konnte, ist der Arzt und die Samenbank verpflichtet dem Kind die Identität des Spenders mitzuteilen, wenn dieses diese Daten irgendwann erfahren möchte. Wurde die Vaterschaft, dann durch das Gericht festgestellt, so kann das Kind die Unterhaltszahlungen des Vaters in Anspruch nehmen und diese sogar auch einklagen. Potentielle Samenspender sollten diesen Faktor stets beachten! Es kam bereits vor, dass Männer in Studententagen gegen Geld ihren Samen gespendet haben und später auf Unterhalt in Anspruch genommen wurden. Im übrigen kann das Kind später einmal einen Pflichtteil im Erbfall geltend machen oder sogar gesetzlicher Erbe werden, da die gesetzliche Erbfolge alle Abkömmlinge bedenkt.

Es ist derzeit umstritten, wer die Kosten für eine solche Befruchtung bezahlen muss. Während die privaten Versicherungen diese Behandlung oft übernehmen, ist dies bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht selbstverständlich.

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