Faktoren der Preisbildung


Die Frage der Preisbildung beschäftigt sich damit, wie Preise auf einem bestimmten Markt entstehen, oder wie sie sich entwickeln. Entscheidend dafür sind viele verschiedene Faktoren. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz dargestellt.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass es nicht nur einen einzigen Markt gibt, sondern viele verschiedene. Sie lassen sich unterteilen nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Komponenten.

Auf der sachlichen Ebene gibt es verschiedene Märkte für verschiedene Produkte. Einen gemeinsamen Markt gibt es nur für ähnliche Produkte. Ähnliche Produkte müssen den gleichen Bedarf befriedigen und somit tatsächlich austauschbar sein. Es besteht somit beispielsweise kein gemeinsamer Markt für Kraftfahrzeuge und Einbauküchen, weil insoweit kein gemeinsamer Bedarf besteht. Aber auch innerhalb der Kraftfahrzeuge besteht nicht nur ein einzelner sachlicher Markt. Jemand der einen gebrauchten Kleinwagen kaufen will, wird sich nicht für einen neuen Sportwagen entscheiden. Es besteht also keine tatsächliche Austauschbarkeit und somit kein gemeinsamer Markt. Es bestehen Märkte für gebrauchte und für neue Fahrzeuge, und darin wiederum für Kleinwagen, Mittelklassewagen, Kombis, Geländewagen, Sportwagen, Limousinen und viele weitere.

Märkte sind auch räumlich aufgeteilt. So ist beispielsweise der Markt für Taxiunternehmen in der Regel auf einen Ort oder eine Gegend beschränkt, während der Markt für Personenflugzeuge weltweit ist. Oft lassen sich die Grenzen jedoch nicht klar ziehen. Während etwa ein Gebrauchtwagenmarkt früher nur eine begrenzte Region umfasste, hat er sich heute im Zuge von Gebrauchtwagenbörsen im Internet deutlich erweitert. Relevant für die Entscheidung, ob es sich noch um einen räumlichen Markt handelt, können beispielsweise Transportkosten sein. Wenn jemand Äpfel in Japan und jemand anderes in Deutschland anbietet, dann ist dies nicht der räumlich gleiche Markt, weil ein Verbraucher aus Deutschland wegen des Transportaufwandes kaum einzelne Äpfel in Japan kaufen würde. Anders würde es sich aber zum Beispiel bei einem teuren Kraftfahrzeug verhalten, da die Transportkosten in einem ganz anderen Verhältnis zum Wert der Ware stehen und ein Kunde möglicherweise sein Fahrzeug im Ausland bestellen würde.

Zuletzt können Märkte auch eine zeitliche Relevanz haben. Hierbei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle. Der Markt für die Verwertungsrechte an einem Film hat beispielsweise für Kinos eine andere zeitliche Relevanz als für DVDs oder Videos. Es handelt sich also nicht um den gleichen Markt.

Entscheidend für die Preisbildung an einem bestimmten Markt ist die Frage, um was für eine Marktform es sich handelt. Im Idealfall handelt es sich um ein Polypol, also einen Markt mit vielen verschiedenen Anbietern und Abnehmern. In diesem Fall regelt sich der Preis durch Angebot und Nachfrage. Besteht ein Überschuss von Waren auf dem Markt, dann haben die Abnehmer eine große Auswahlmöglichkeit. Sie werden dann im Zweifelsfall das billigste Produkt auswählen. Dementsprechend senken die Anbieter ihre Preise, um in Konkurrenz zu den übrigen Anbietern treten zu können. Sinkt jedoch die Menge von Waren auf dem Markt, dann müssen die Abnehmer sich die Waren dort beschaffen, wo sie sie kriegen können. Die Anbieter können es sich deswegen erlauben, den Preis anzuheben. So entwickelt sich der Preis immer in Wellen weiter.

In einem Oligopol gibt es entweder eine Vielzahl von Anbietern, die wenigen Abnehmern gegenübersteht, oder eben umgekehrt. Gibt es auf einer der beiden Seiten jeweils eine deutlich geringere Menge als auf der anderen, dann entsteht auf dieser Seite eine Übermacht. Gibt es beispielsweise nur wenige Anbieter, die ein Produkt anbieten, dass von vielen Abnehmern benötigt wird, dann haben diese Anbieter eine deutlich geringere Konkurrenz als in einem Polypol. Sie können also deutlich einfacher Preise anheben, weil es nur wenige Alternativen für die Abnehmer gibt. Deswegen ist es der Minderheit in einem Oligopol strengstens untersagt, untereinander Preisabsprachen zu treffen, durch die sie die gering herrschende Konkurrenz vollends ausschalten würden.

In einem Monopol steht jeweils auf einer der beiden Seiten nur eine Person. Entweder gibt es also nur einen Anbieter, der gewisse Waren vertreibt, oder es gibt nur einen einzelnen Abnehmer auf dem Markt, der sie benötigt. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Unternehmen ein Monopol hat, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel erreicht. Es ist dann zwar nicht der einzige Anbieter oder Abnehmer auf dem Markt, man geht aber davon aus, dass ihm wegen seiner Größe keine ernstzunehmende Konkurrenz droht. Diese Annahme kann natürlich auch widerlegt werden, beispielsweise, wenn es andere Unternehmen mit ähnlichen Marktanteilen gibt. Der Monopolist hat in seinem Bereich eine besonders mächtige Stellung. Deswegen ist es ausdrücklich verboten, dass er die marktbeherrschende Stellung aus seinem Monopol ausnutzt. Eine solche Ausnutzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Wettbewerb für fremde Unternehmen in erheblicher und sachlich nicht gerechtfertigter Weise beeinträchtigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch unwirtschaftlich günstige Angebote oder sogenannte Kopplungsangebote Kunden geködert werden, um andere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Verboten ist außerdem ohne sachlichen Grund Geschäftsverbindungen zu erzwingen, die das Unternehmen auf von ihm nicht beherrschten Märkten nicht durchsetzen könnte. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen auf einem von ihm beherrschten regionalen Markt deutlich höhere Preise für seine Waren verlangt als auf einem anderen, von ihm nicht beherrschten Markt.

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