Was ist das Buchpreisbindungsgesetz?


Gerade im Zeitalter des Internets, der Smartphones und der Tablet Computer, wo man jederzeit alle Arten von Informationen, sei es im Bett, auf der Toilette oder in der U-Bahn, abrufen kann, wird das gute alte Buch, welches man in den Händen hält und das aus Papierseiten besteht, immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Gerade auch die neuartige Erfindung des e-books, mit welchem man ganz einfach und jederzeit Bücher Zeitschriften und Zeitungen gegen Gebühr herunterladen und sofort lesen kann, hat diese Entwicklung nochmals verstärkt.

Das Gesetz über die Preisbindung von Büchern hat den Zweck das Kulturgut Buch zu schützen. Durch das Festsetzen von verbindlichen Preisen bei dem Verkauf an Kunden, sichert den Erhalt und den Fortbestand eines breiten Buchangebotes. Preisbindung bedeutet dass man sich, insofern man Bücher gewerbs- oder geschäftsmäßig an Letztabnehmer verkauft, an die festgesetzten Preise halten muss. Hier wird also untersagt, dass ein Buchhändler ein Buch viel teurer verkauft, als es beispielsweise sein Nachbarbuchhändler tut, nur damit er mehr verdient. Zudem soll es der Öffentlichkeit durch dieses Gesetz stets möglich sein, Bücher bei einer möglichst großen Vielzahl von Händlern erwerben zu können. Allerdings gilt die Preisbindung nicht für Verkäufe innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, vielmehr nur innerhalb Deutschlands.

Zunächst muss jedoch noch geklärt werden, was genau das Gesetz schützen soll. Im Sinne dieses Gesetzes versteht man unter Büchern:
- Musiknoten,
- Karthographische Produkte, also Landkarten,
- Produkte, die Bücher, Musiknoten oder karthographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, sowie
- Kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.
Sind Bücher nicht in der deutschen Sprache verfasst, sondern vielmehr in einer ausländischen Sprache, wie beispielsweise englisch, spanisch oder französisch, so kommt es dabei, ob es sich im Sinnes des Gesetzes um ein geschütztes Buch handelt, darauf an, für welchen Absatzmarkt sie bestimmt sind. Sind sie überwiegend für den Verkauf in Deutschland bestimmt, handelt es sich ein Buch gemäß dem Buchpreisbindungsgesetz, ist dies nicht der Fall und das Buch ist für einen anderen Markt bestimmt, handelt es sich eben gerade nicht um ein Buch. Bei diesen wird dann ein Preis festgesetzt, der dann eingehalten werden muss.

Die Gerichte sind mit der Buchpreisbindung sehr streng. Einem Internetbuchhändler wurde per Gerichtsurteil bereits verboten auch nur einen Euro Preisnachlass auf seine Bücher zu gewähren. Deswegen sind auch die Marketingmaßnahmen im Bereich der Verlagsprodukte eine eigene Welt mit eigenen Regeln bezüglich des Marketinginstruments „Preis“.

Eine Ausnahme für Buchrabatte sind die sogenannten Mängelexemplare. Bei diesen wird eine kleine Beschädigung am Buch angebracht, außerdem wird das Buch mit einem Stempel mit der Aufschrift Mängelexemplar gut sichtbar versehen. Dann darf das Buch günstiger verkauft werden. Diese Maßnahme wird gerne gewählt und ist in so gut wie jeder Fussgängerzone vor Buchhandlungen auf den Wühltischen zu finden. Leider gibt es auch für Schulen und Hochschulen keine Ausnahme, so dass auch dort die vollen Preise für die Lektüren und Unterrichte bezahlt werden müssen. Ein Wettbewerb unter den Buchhändlern rund um Deutschlands Schulen, um die Hochschulen und um die Universitäten findet daher allenfalls im Service und in den Zusatzdienstleistungen statt, wie beispielsweise bei Kopien oder Faxservice statt. Um einen möglichst großen Angebotsumfang anzubieten verkaufen dort viele Buchhandlungen auch Schreibwaren, welche nicht der Buchpreisbindung unterliegen.

Die Buchpreisbindung gilt auch für die Zeitschriften, weswegen diese in Supermärkten stets von Rabattaktionen ausgenommen sind. Nicht umfasst sind die Zugaben bei Zeitschriften, denn diese unterfallen dem Lauterkeitsrecht und der Zugabeverordnung.

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