Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten


Eltern, die das Sorgerecht für ihre Kinder haben, haben die sogenannte Erziehungsberechtigung. Das bedeutet sie haben das Recht zu bestimmen, wie es bei ihrem Kind weitergehen soll. Sie können bestimmen in welchen Kindergarten es geht, später welche Schulart gewählt werden soll und vertreten dort bis zur Volljährigkeit des Kindes das Kind in allen möglichen Angelegenheiten. Das bedeutet bei Elternsprechstunden Flagge zu zeigen oder auch wieder Entscheidungen treffen, bezüglich Zweigwahl eventueller Sprachenfolge oder auch über Teilnahme am Religionsunterricht, Sportunterricht oder Klassenfahrten. Allerdings ist es im Sinne ihres Kindes, wenn sie diese Verantwortung auch annehmen und sich nicht darum drücken.

Auch für die medizinische Behandlung und ärztliche Vorsorge stehen die Eltern ein. Sie dürfen entscheiden was gemacht und was nicht gemacht werden darf, da sie das Einwilligungsrecht für ihre Kinder ausüben. Hier ist es besonders wichtig, dass die Eltern sich richtig informieren und diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen. Was in jungen Jahren versäumt wird, hat oftmals nicht umkehrbare Konsequenzen.

Die Erziehungsberechtigten trifft auch die Aufsichtspflicht für die Kinder. Das bedeutet sie müssen die Kinder beaufsichtigen und sicherstellen, dass sie nichts Schlimmes anstellen. Dazu gehört auch den Umgang der Kinder mit Medien zu regeln. Sollten Kinder dann doch etwas fahrlässigerweise beim Spielen und Toben kaputt machen, muss man nicht immer haften. Eine Haftung und eine daraus resultierende Zahlungsverpflichtung kommt nur dann in Frage, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht gar nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind. Das bedeutet, Eltern müssen nicht haften, wenn zwei Kinder (beispielsweise 8 und 11 Jahre alt) auf der Straße Fußball spielen und dabei eine Glasscheibe zerschießen oder ein geparktes Auto verdellen und die Mutter regelmäßig aus dem Fenster hinuntersieht. Dann hat sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt und sie ist hier in ihrer Haftung begrenzt. Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“, der oft auf Hinweisschildern zu lesen ist, stimmt also nicht uneingeschränkt.

Die Aufsichtspflicht kann auch auf andere übertragen werden, so tritt der Lehrer auf einer Klassenfahrt in bestimmten Punkten an die Stelle der Eltern. Auch die bekannten Formulare für abendliches Ausgehen, die die Aufsicht auf andere übertragen, verschieben die Aufsichtspflichten. Die Erziehungsberechtigten müssen sich dabei ganz genau sicher sein, wem sie die Aufsichtspflicht zum Wohle ihrer Kinder übertragen.

Insbesondere bei Internatsschulverträgen ist es wichtig, in wie weit Eltern ihre Rechte und Pflichten an die Internatsschule abgegeben, damit sich beide Teile im klaren sind, was in ihrer Macht steht und was in ihrem Aufgabenbereich liegt.

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