Erziehungsbeauftragter

Eltern die das Sorgerecht für ihre Kinder, haben die sogenannte Erziehungsberechtigung. Das bedeutet sie haben das Recht zu bestimmen, wie es bei ihrem Kind weitergehen soll. Sie können bestimmen in welchen Kindergarten es geht, später welche Schulart gewählt werden soll und vertreten dort bis zur Volljährigkeit des Kindes, das Kind in allen möglichen Angelegenheiten. In diesem Abschnitt wird erklärt, wer genau mit der Erziehung beauftragt sein kann, wie die Erziehungsberechtigung auf andere Personen übertragen werden kann und welche Rechte und Pflichten dadurch erwachsen. Es wird außerdem die Aufsichtspflicht behandelt und die Haftung eines Aufsichtspflichtigen für Fehlverhalten des Kindes thematisiert. Darüber hinaus ist die Vormundschaft ein Thema. Auch hier geht es um die Frage, wer der Vormund eines Kindes sein kann, wie man es wird und welche rechtlichen Folgen es mit sich bringt.

 

 

 

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