SA Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Entlassung oder durch Kündigung


Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis nicht mit dem Tod des Arbeitgebers, sondern geht in der Regel automatisch auf dessen Erben über – sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen danach gegen die Erben.

Bei Kündigungen ist danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat.

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