SA Was bedeutet Kündigungsschutz bei Massenentlassung?


Besondere Vorgaben, die über den normalen Kündigungsschutz hinausgehen, sind bei Massenentlassungen in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern zu beachten. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber seine Entlassungsabsicht gegenüber dem Arbeitsamt mitteilen. Das Arbeitsamt hat die Möglichkeit, eine Entlassungssperre anzuordnen.

Hat der Arbeitgeber die Entlassung nicht ordnungsgemäß beim Arbeitsamt angezeigt, führt das zur Unwirksamkeit der Entlassung, wenn sich die Arbeitnehmer darauf berufen. Die Arbeitnehmer können dies erreichen, indem sie das Versäumnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und notfalls vor Gericht, wiederum im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, feststellen lassen.

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