SA Meinungsverschiedenheiten bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern


In den weit überwiegenden Fällen steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern kann dies zum Problem werden. Wird nämlich keine Einigung erzielt, so hat nicht etwa die Entscheidung des Vaters oder der Mutter Vorrang, sondern es kommt zu einer Blockadesituation. Da eine solcher Zustand regelmäßig für das Kind nachteilig sein wird, verpflichtet das Gesetz die Eltern dazu, zu versuchen sich zu einigen. Kommt es trotzdem zu keiner Einigung, so kann das Familiengericht von jedem Elternteil um eine Entscheidung angerufen werden.

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