Ehe
Die Ehe ist die gesetzliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Juristische Wirksamkeit entfaltet sie nur, wenn sie vor einer staatlichen Stelle, also beispielsweise dem Standesamt geschlossen wird. Eine rein kirchliche Ehe wird in Deutschland vor dem Gesetz nicht anerkannt. In diesem Abschnitt wird erklärt, welche Folgen eine Eheschließung hat. Dabei geht es sowohl um die Beziehung zwischen den beiden Ehepartnern untereinander als auch um den rechtlichen Status des Ehepaares gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten. Außerdem werden ausführlich die verschiedenen ehelichen Güterstände beschrieben, die sich mit der Frage befassen, wem in einer Ehe was gehört und wer was bekommt, wenn die Ehepartner sich scheiden lassen sollten. Dabei geht es um die Zugewinngemeinschaft, die den gesetzlichen Regelfall darstellt, um die Gütertrennung, die zwischen manchen Ehepartnern vereinbart wird, und um die Gütergemeinschaft, die in der Praxis einen absoluten Ausnahmefall darstellt.
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