Was ist der Familienbund und wer ist Mitglied?


Unter einem Familienbund, versteht man das Bündnis, das eine Familie zusammenhält. Dabei gibt es die jeweilige Kernfamilie, bestehend aus Eltern, also Vater und Mutter, und ihren Kindern. Dazu kommen jeweils die Großeltern, gegebenenfalls auch die Urgroßeltern und, soweit vorhanden, die Geschwister von Vater und Mutter. Diese sind die angehörenden Onkel und Tanten, zu denen dann noch meistens Ehegatten kommen, die aus Sicht der Kinder auch Onkel und Tanten sind und aus Sicht der Eltern Schwager und Schwägerin. Jeweilige Geschwister von Schwager und Schwägerin, werden landläufig „Schwippschwager“ genannt. Allerdings gelten für diese schon nicht mehr eventuelle rechtliche Vorteile aus einem Verwandtschaftsverhältnis, insbesondere kommt ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, wegen dem nahen Grad der Verschwägerung schon nicht mehr in Betracht.

Die Kinder der Onkel und Tanten sind für die anderen Kindern Cousin und Cousine. Für die Eltern, die wiederum deren Onkel und Tanten sind, sind dies Neffe und Nichte. Geschwister der Großeltern sind aus Sicht der Kinder Großonkel und Großtanten mit Großcousinen und Großcousins als Abkömmlinge. Die Familie bildet als „kleinste Einheit im Staate“ eine Schicksalsgemeinschaft, bei der es wichtig ist zusammenzuhalten und kleinere Notlagen gemeinsam zu überstehen. Der Zusammenhalt der Familien hilft dem Staat ungemein, denn die Kräfte die hier aufgebracht werden, schützen den Staat direkt, denn er braucht hier nicht mit Fürsorge und Betreuungsmaßnahmen einzugreifen. Die gesamte Familie steht auch deshalb unter dem Schutz des Staates, diese ist als Grundrecht, unveränderbar im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, verankert.

Es wird deutlich, dass solch eine Familie je nach der Kinderanzahl sehr groß werden kann. Gerade dann wenn in einer großen Familie ein einzelner unverheiratet und kinderlos bleibt und keinen direkten Erben hat, wird es wichtig zu wissen, wer genau was erbt, wenn der Erblasser einmal stirbt. Sollte kein Testament oder Erbvertrag vorhanden sein, kommt die gesetzliche Erbfolge ins Spiel. In diesem wird nach den sogenannten Ordnungen vererbt. So kann es immer mal wieder vorkommen, was allzu oft Stoff von Filmen ist, man wird plötzlich und unerwartet Erbe von einem wohlhabenden Verwandten.

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