Steuererklärung: Was sind Nebenbestimmungen?


Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich zusätzliche Beschränkungen aussprechen. Diese Nebenbestimmungen schränken Erlaubnisse oder aber auch Gebote und Verbote ein oder teilen dem Empfänger mit, dass diese Mitteilung unter Umständen noch nicht unumstößlich ist.

Für Verwaltungsakte, welchen auch ein Steuerbescheid darstellt, gelten folgende Möglichkeiten von Nebenbestimmungen:

- Befristung
Bei der Befristung wird die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes an einen Zeitablauf geknüpft. Diese kann auflösend oder aufschiebend sein

- Bedingung
Bei der Bedingung hängt die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes von dem Eintritt eines ungewissen zukünftigen Ereignisses ab.

- Widerrufsvorbehalt
Die Verwaltung kann sich bei Erlass des Verwaltungsaktes auch den jederzeitigen Widerruf unter den näher bezeichneten Voraussetzungen vorbehalten.

- Auflage
Die Auflage ergeht gemeinsam mit dem Verwaltungsakt und schafft für den Bürger Pflichten. Hält er sich nicht daran, ist neben Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung auch die Rücknahme des Bescheides denkbar.

Insbesondere bei Steuerbescheiden kommt noch eine weitere eigene Nebenbestimmung in Betracht:

- Vorbehalt der Nachprüfung
Damit ist jederzeit und ohne Begründung eine Änderung der Steuerfestsetzung möglich. Das Finanzamt behält sich damit vor, die Angaben durch Steuerprüfer zu kontrollieren.
Nebenbestimmungen sind mit der Anfechtungsklage angreifbar, sofern sie entweder selbstständige Regeln enthalten oder wenn sie von der Hauptmaterie teilbar sind. Ist man mit einer Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt unzufrieden, steht einem der Widerspruch zu. Dieser heißt bei Steuerbescheiden Einspruch und veranlasst die Behörde, beim Einspruch also das Finanzamt, erneut die Sache zu prüfen und neu zu entscheiden.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel