Was ist eine Steuerstundung und wie wird diese beantragt?


In der Betriebsprüfungsordnung ist geregelt, wann eine Steuer fällig wird und welche Folgen bei einer verspäteten Zahlung eintreten. Die Betriebsprüfungsordnung hat ihre Grundlage wiederum in der Abgabenordnung, welche ein zentrales Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Stundung bedeutet, eine festgesetzte und durchsetzbare Steuerpflicht in Raten abbezahlen zu können, wobei dann ein bestimmter Zinssatz für den Verzug bezahlt werden muss. Bedeutet aus persönlichen oder sachlichen Gründen die Zahlung des Steuerbetrages bis zum festgesetzten Datum für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Härte, beispielsweise wegen einer verzwickten Lage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, so kann der Steuerpflichtige unter Angabe von Gründen die ganze oder teilweise Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt beantragen. Dies muss jedoch rechtzeitig erfolgen, weil bei verzögerter Zahlung Säumniszuschläge erhoben werden können. Für jeden seit dem Fälligkeitstermin angefangen Verzugsmonat ist ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen Betrags fällt.

Die Stundungszinsen dagegen betragen nur 0,5 % pro angefangenen Monat. Gerade Selbständige kommen oftmals in die Gefahr durch Steuerpflichten in Zahlungsschwierigkeiten oder in Liquiditätsprobleme zu kommen, also nicht flüssig genug zu sein. Grund dafür ist, dass sie oftmals nur relativ knapp bemessene Steuervorauszahlungen vornehmen um eben eine Liquidität nicht zu belasten. Wenn sie ihre Steuervorauszahlungen sinnvollerweise bewusst knapp halten, müssen die Unternehmer allerdings auch dafür Sorge tragen, im passenden Moment auf eventuelle Nachforderungen vorbereitet zu sein und entsprechend zahlen zu können. Steuerberater, Finanzämter und sogar Computerprogramme helfen bei der Berechnung der wahrscheinlichen Steuerverpflichtung.

Möchte man seine Steuerschuld stunden lassen und man nicht weiß wie man das genau durchführen muss, sollte man sich umgehend an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Denn die Behörden der Finanzverwaltung sind mit der Einhaltung der Zahlungstermine sehr streng. Im Normalfall muss die Steuerschuld vier Wochen nach Zugang des Einkommensteuerbescheids beglichen sein. Ist das nicht der Fall, schickt das Finanzamt nach einer Schonfrist von ca. einer Woche genau eine einzige Mahnung an den säumigen Steuerzahler. Verstreicht auch diese mit der Mahnung verbundene einwöchige Zahlungsfrist, beginnt die Vollstreckung. Der Weg zur sogenannten Beitreibung mittels Gerichtsvollzieher ist dann eröffnet und wird auch von Seiten der Steuerverwaltung sehr schnell beschritten.

Im Bereich anderer Steuern, wie bei den Gemeindesteuern, wird auch oft der Weg der Steuerstundung von den Betroffenen der Steuerpflicht gewählt. Oftmals wird beispielsweise die Zahlungspflicht für Studenten, welche von der Zweitwohnungssteuerpflicht betroffen sind gestundet, damit diese ihre Steuern in Raten abbezahlen können. Teilweise zahlen diese Studenten dann noch im Berufsleben dafür, dass sie in einer Stadt zu ihren Studentenzeiten lediglich mit einem Zweitwohnsitz gemeldet waren.

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