Wie wird man Eigentümer an einer Handelsgesellschaft?


Jedermann kann grundsätzlich Eigentümer oder Miteigentümer an einer Handelsgesellschaft werden. Die relevantesten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Art und Weise, in der das Eigentum an einer Gesellschaft ausgeprägt ist, sowie die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform deutlich.

Eigentümer an einer Gesellschaft kann man auf zwei Weisen werden, entweder indem man eine eigene Gesellschaft gründet, oder indem man eine bereits bestehende übernimmt. Die Gründung einer neuen Gesellschaft erfolgt immer durch den Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages mit den übrigen Gesellschaftern. Bei den handelsrechtlichen Gesellschaften, also von den oben aufgezählten alle außer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist zudem die Eintragung in das Handelsregister notwendig, damit die Gesellschaft rechtlich entsteht. Eigentümer an einer bestehenden Gesellschaft wird man im Regelfall durch einen entsprechenden Vertrag mit den übrigen Gesellschaftern, wonach man einen sogenannten Geschäftsanteil, also einen Eigentumsanteil an der Gesellschaft übernimmt. Dieser Übernahme müssen die übrigen Gesellschafter also zustimmen. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen einen neuen Mitgesellschafter vorgesetzt wird. Lediglich bei einer Aktiengesellschaft ist die Zustimmung der übrigen Aktionäre nicht erforderlich. Eine entsprechende Praxis wäre vor allem bei großen Aktiengesellschaften aufgrund der hohen Zahl an Aktionären auch überhaupt nicht realisierbar.

Die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Miteigentümer einer Gesellschaft untereinander ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, bei der Aktiengesellschaft als Satzung bezeichnet, sowie aus dem Gesetz, soweit es nicht durch vertragliche Regelungen verdrängt wird. Diese Beziehungen sind geprägt durch sowohl Rechte als auch Pflichten. Die wohl wichtigste Pflicht bei jeder Gesellschaftsform ist die sogenannte Beitragspflicht. Personen schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Eigentümer verpflichten sich untereinander, bestimmte Leistungen zum Erreichen dieses Zwecks zu erbringen. Solche Leistungen können in einmaligen oder regelmäßigen Geldzahlungen, in der Überlassung von Rechten oder Gegenständen oder auch schlicht in der Erbringung einer persönlichen Arbeitsleistung bestehen. Gerade bei einer Aktiengesellschaft wird dieser Beitrag im Regelfall in der Zahlung eines Geldbetrages, nämlich des Ausgabebetrages der Aktie bestehen. Dem gegenüber steht das wohl wichtigste Recht jedes Eigentümers, das auf Auszahlung des jährlichen Gewinnanteils.

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