Der Strafgefangene und der Vollzug seiner Haft


Ein Strafgefangener ist ein Mensch, der eine Straftat begangen hat und dafür von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Diese kann von ein paar Monaten bis zur Lebenslangen Gefängnisstrafe dauern. Strafgefangene werden nach Geschlechtern getrennt untergebracht. In welchem Gefängnis der Gefangene untergebracht wird, richtet sich nach dem Vollstreckungsplan der jeweiligen Bundesländer. Unterschieden wird nach der Haftform. Angefangen bei dem Erstvollzug, von dem Gefangene betroffen sind, die keine oder nur eine sehr geringe Hafterfahrung haben. Bei Gefangenen mit Hafterfahrung kommt der Regelvollzug in Betracht. Daneben existieren die Haftformen der Abschiebungshaft, der Untersuchungshaft sowie der Jugendhaft.

Unterschieden werden diese Haftformen noch nach der Vollzugsform, nämlich dem offenen Vollzug oder dem geschlossenen Vollzug. Beim offenen Vollzug darf der Gefangene am Tag die Anstalt verlassen und einer geregelten Tätigkeit oder einem Ausbildungsverhältnis oder gar einem wissenschaftlichen Hochschulstudium nachgehen. Im geschlossenen Vollzug muss der Gefangene in der Haftanstalt bleiben. Jedoch kann er auch dort in den gefängniseigenen Betrieben arbeiten, eine Ausbildung nachgehen oder sich mit einem Fernkurs oder Fernstudium weiterbilden.

Der Tagesablauf eines Gefangenen ist von Anstalt zu Anstalt verschieden. Jedoch kann man einen groben Anhalt formulieren: Gegen 6 Uhr in der Frühe findet das Wecken statt. Manche Gefangene, die in der Küche oder in der Gefängnisbäckerei arbeiten, müssen zum Teil noch früher aufstehen. Nach dem Frühstück, welches in den meisten Justizvollzugsanstalten auf der Zelle eingenommen wird, geht es zur Arbeit, Ausbildung oder in die Anstaltsschule. Die Untätigen, also die Gefangenen ohne Arbeit, müssen in ihrer Zelle bleiben. Mittagessen ist meist zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr. Danach geht es wieder zur Arbeit. Nach der Arbeitszeit, meist ab 15:30 Uhr, findet der Hofgang statt, bei dem die Gefangene sich auf dem oftmals angenehm gestalteten Hof vergnügen können. Oft finden zu der Zeit auch Angebote im sportlichen Bereich statt. Nach dem Abendessen ist entweder Einschluss in die Zelle, oder aber es finden weitere Angebote statt, welche von sportlichen, kulturellen oder künstlerischen bis hin zu Kursen und Therapien reichen können. Manchmal ist es den Gefangenen auch erlaubt andere Gefangene in ihren Zellen zu besuchen, dies nennt man dann Umschluss. Nachtruhe ist meist gegen 22:00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen wird im Gefängnis nicht gearbeitet. Oft werden hier Gottesdienste angeboten und auch Neigungsgruppen treten an solchen Tagen zusammen.
Die Besuchsregelungen sind ebenso uneinheitlich und hängen zudem oft vom Betragen und Verhalten des Strafgefangenen im Vollzug ab. Viel Besuch ist es allerdings nie, so dass die Zeit eingeteilt werden muss. Da die Haftzeit oft bestehende Familien auseinader bringt, gibt es entsprechende Eheseminare und Gesprächsgruppen, damit die Ehen halten und der Gefangene nach seiner Haftzeit in ein intaktes Umfeld entlassen werden kann.

Im Rahmen der freien Heilfürsorge wird sich um die Gesundheit der Insassen gekümmert. Dabei stehen Ärzte und Zahnärzte zur Verfügung. Fachärzte kommen entweder in die Anstalt oder werden im Rahmen der Ausführung besucht. Insgesamt betrachtet sind die Standarts in deutschen Gefängnissen schon recht gut. Dennoch wirkt sich ein Freiheitsentzug immer belastend aus. Sollte man sich im Gefängnis ungerecht behandelt fühlen, kann man in der Sprechstunde mit Abteilungsleiter oder der Anstaltsleitung das Gespräch suchen. Hilfweise kann man einen Antrag auf gerichtliche Klärung stellen. Dann kümmert sich die zuständige Strafvollstreckungskammer um die Vorfälle und geht diesen nach. Es kann also festgestellt werden, dass der Strafvollzug in seiner Eigenschaft als Grundrechtseingriff vollständig gerichtlich überprüfbar ist. Deswegen ist die Arbeit des Rechtsanwaltes nach einer Verurteilung und nach dem Haftantritt noch lange nicht erledigt.

Das wichtigste für einen Gefängnisinsassen ist jedoch der Vollzugsplan. In diesem wird festgestellt, wie dem Häftling am Besten im Vollzug begegnet werden kann. Hier wird festgeschrieben, in wie weit er arbeiten kann, ob und welche Ausbildungen ihm zu Gute kommen können oder sollen und ob vielleicht eine Therapie wegen einer Suchterkrankung oder einer Sozialtherapie angezeigt ist. Bei der Erstellung des Vollzugsplanes sollte der Gefangene versuchen, so aktiv mitzuwirken wie es geht, denn es geht in diesem um seine eigene Zukunft! Insbesondere bei jungen Gefangenen ist dies wichtig, da sie den Großteil ihres Lebens noch vor sich haben und eine Haftstrafe in jungen Lebensjahren eine schwere Hypothek für die Zukunft ist.

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