Bankgeschäft

Als Bankgeschäfte bezeichnet man die geschäftlichen Handlungen zwischen einem Kreditinstitut und seinem Kunden, die auf der Basis eines Vertrages zwischen den beiden vorgenommen werden. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Kontovertrag. Wie die meisten Vertragsbeziehungen in der heutigen Geschäftswelt ist auch der Kontovertrag geprägt durch allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts. Anders wäre die Arbeit der Kreditinstitute wohl auch kaum zu bewältigen. Rechtlich betrachtet stellt jede Überweisung oder jeder sonstige Handlungsauftrag des Kunden an sein Kreditinstitut einen eigenen Vertrag dar. Es ist aber wohl kaum möglich, jedes Mal die Vertragsbedingungen neu auszuhandeln, deshalb werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen so breit eingesetzt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in diesem Abschnitt ausführlich behandelt. Weitere Themen sind außerdem die Kontoeröffnung und die Kontoführung. Materialien gibt es außerdem sowohl zu den Kosten der Kontoführung als auch zu den anfallenden Zinsen, und zwar sowohl zu Zinsen, die ein Kunde für sein Guthaben erhält als auch solche, die er für Kredite zahlen muss.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel