Firmenname

Der Firmenname eines Unternehmens ist ein geschützter Begriff. An ihm besteht geistiges Eigentum. Das Markengesetz erwähnt ausdrücklich, dass der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung dem Inhaber dieser Bezeichnung ein ausschließliches Recht gewährt. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung umfasst sowohl eine identische Benutzung als auch eine solche, im Rahmen derer Verwechselungsgefahr besteht. Auch in Bezug auf geschäftliche Bezeichnungen gelten für den Begriff der Verwechselungsgefahr im Wesentlichen die für die Marken entwickelten Grundsätze. Jedoch existieren gewisse Abweichungen, die berücksichtigt werden sollten. Begründet sind diese Abweichungen in den unterschiedlichen Funktionen der jeweiligen Kennzeichen. In diesem Abschnitt wird erklärt, wie weit der Schutz des Firmennamens reicht und wie dieser Schutz in der Praxis durchgesetzt wird. Außerdem wird dargestellt, welche Folgen sich aus Verletzungen des geistigen Eigentums am Firmennamen ergeben können.

 

 

 

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