Abschluss und Rechtsfolgen des Verbraucherdarlehensvertrags


Zur Bezahlung von größeren Anschaffungen ist es für Privatpersonen oft notwendig ein Darlehen aufzunehmen. Dabei ist es oft so, dass es sich bei dem Darlehensnehmer um einen Verbraucher handelt und bei dem Darlehensgeber um einen Unternehmer. Der Darlehensnehmer handelt nämlich oft nicht gewerblich, so zum Beispiel der Familienvater der für die Anschaffung eines Familienautos ein Darlehen benötigt. Der Unternehmer, der in der Regel eine Bank ist, handelt dafür gewerblich, weil die Kreditvergabe zu seinem Geschäft gehört. Dazu hat der Gesetzgeber neben den einfachen Regeln zum Darlehensvertrag den Verbraucherdarlehensvertrag geregelt, der durch seine Regeln vor allem den Verbraucher vor dem überlegenen Wissen des Unternehmers schützen will. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem Darlehensvertrag, der separat vom Verbraucher mit einer Bank geschlossen wird und einem Darlehensvertrag, der in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer einer Sache mit der Bank geschlossen worden ist. Darunter sind Angebote von Kauf- oder Warenhäusern zu verstehen, die die Finanzierung einer bei ihnen gekauften Sache durch die Zusammenarbeit mit einer Bank gewährleisten wollen. Im Folgenden wird nur der einfache –separate- Verbraucherdarlehensvertrag weiter erläutert.

Vertragsschluss

Unter die Anwendbarkeit fallen vor allem keine Darlehensverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, die unter einer Darlehenssumme von 200 Euro fallen oder die der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer unter dem üblichen Zinssatz schließt. Weiterhin gilt die Form auch nicht für Verträge über einen sogenannten Überziehungskredit, auch Dispositionskredit oder Dispo genannt. So werden die Darlehensverträge aus dem Anwendungsbereich genommen, die keines besonderen Schutzes bedürfen.

Verbraucher und Unternehmer

Weiterhin ist für den Vertragsschluss zwingend erforderlich, dass es sich um einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Verbraucher ist derjenige, der nicht gewerblich handelt und auch nicht für seine selbstständige Tätigkeit. Ein Unternehmer handelt gewerblich oder für seine selbstständige Tätigkeit.

Rechtsfolgen

Liegt ein Verbraucherdarlehensvertrag vor, dann wird vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung besondere Aufmerksamkeit auf den Verbraucherschutz gelegt. Neben dem Schriftformerfordernis gibt es ein zweiwöchiges Widerrufsrecht und besondere Sicherheiten für den Verbraucher. So muss er zum Beispiel vom Unternehmer über all seine Rechte und Pflichten des Vertrages aufgeklärt werden. Bei jeder Abwägung vor dem Richter, wenn es zum Rechtsstreit kommt, wird besonders viel Wert auf den Verbraucherschutz gelegt und dahingehend ausgelegt. So soll der Verbraucher vor dem Unternehmer geschützt werden. Besondere Relevanz hat dieses Thema vor allem seit der Wirtschaftkrise, bei der auch Verbraucher in den Vordergrund gerückt sind, die über ihre Kredite nicht richtig aufgeklärt worden sind. Ähnliches gilt für zu hohe Zinsen oder unlautere Methoden die Darlehenssumme wieder zurückzuerlangen. All dies hat auch den Europäischen Gerichtshof dazu aufgerufen, den Verbraucher besonders zu schützen.

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