Aufgabe der Internetpolizei


Oft fragen sich Bürger der Bundesrepublik Deutschland, ob es für im Internet geschehene Straftaten eine zuständige Polizei gibt und ob es Polizeikräfte gibt, die präventiv im Internet agieren und kontrollieren. Im Folgenden wird erläutert, die Straftaten im Internet nachgegangen wird.

Zunächst einmal interessant ist die Frage des Tatorts. Nach dem Strafgesetzbuch wurde eine Straftat an dem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder an dem Ort, an dem sich der Erfolg des Tatbestandes verwirklicht hat, das bedeutet, dass es bei Straftaten, die durch das Internet begangen werden, durchaus zwei oder viele mehr Tatorte geben kann. Das bedeutet auch wiederum, dass viele Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften lokal zuständig sein können. Wenn man also Opfer einer Internetstraftat wurde, geht man am besten auf die für den Wohnort zuständige Polizeiinspektion. Die aufnehmenden Beamten dort wissen dann schon wie der weitere Dienstweg und der Bearbeitungsgang vonstattengehen sollen.

Es gibt bei den Landeskriminalämtern der Bundesländer Abteilungen, die sich mit der Internetkriminalität beschäftigen. Allerdings führt zu diesen der Weg als Betroffener immer über die lokale Polizeiinspektion oder das Polizeirevier. Je nach Ausstattung der Landeskriminalämter sind diese auch präventiv tätig, durchforsten also das Internet nach noch bevorstehenden Straftaten und gehen Hinweisen nach. Allerdings sind auch dort die Bemühungen zumeist noch im Aufbau und natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich fortgeschritten.

Inwieweit die Geheimdienste, also Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst, im Internet agieren, kann nicht klar gesagt werden, allerdings ist davon auszugehen, dass hier die Bemühungen und die Investitionen groß angelegt wurden und in Zukunft auch werden. Alle damit befassten Stellen haben in den vergangenen Jahren einige Experten gesucht und auch in ihre Dienste eingestellt. Manche Länderpolizeien stehen überdies den Bürgern mit Online-Angeboten zur Verfügung. Die Landespolizeien informieren über ihr Angebot und über die Zuständigkeiten ihrer Polizeibehörden, Einheiten und Dienststellen. Auf ihren Homepages stellen sie Fahndungen nach Personen und Sachen ein und unterrichten auf diesem Weg auch die Bürger über neue Gefahren, die ihnen im Netz oder im wahren realen Leben drohen. Diesen Weg beschreiten auch die Bundespolizei und das in Wiesbaden ansässige Bundeskriminalamt.

Einige Bundesländer, wie beispielsweise Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, stehen auch mit Internetwachen zur Verfügung. Bei diesen kann man sich über die Polizei im Allgemeinen und über Fahndungen und Handreichungen im Besonderen informieren, aber auch Anzeigen aufgeben, Wirtschafts- und Internetkriminalität melden und sogar Lob und Kritik mitteilen. Die Polizei wird somit auch außerhalb ihrer Polizeiwachen und Reviere für den Bürger greifbar und jederzeit erreichbar.

Gerade wenn man auf einer Internetseite oder in einem Chatroom Hinweise auf Straftaten oder Selbsttötungen findet, kann man so schnell mit der Polizei in Verbindung treten und so polizeiliche Handlungen auslösen. Desweiteren arbeiten die Polizeien und die Innenministerien des Bundes und der Länder an weiteren Online-Konzepten, um den hier lauernden Gefahren entschieden entgegentreten zu können. Internetstraftaten sind nämlich immer mehr am zunehmen. Dazu zählen Straftaten wie Pornographie, aber auch Delikte wie Beleidigung und Üble Nachrede, sowie Mobbing und Bedrohungen aller Art. Als Vermögensdelikte, kommen Urheberrechtliche Straftaten, aber auch Erpressungen oder klassische Betrüge und Computerbetrügereien in Betracht, welche zukünftig von geschulten Polizeikräften aufgeklärt und bearbeitet werden müssen.

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