Was muss ich bei einer Polizeikontrolle beachten?


Eine Polizeikontrolle kann einem prinzipiell gesehen überall erwischen. Am bekanntesten sind dabei die Verkehrskontrollen. Diese können allgemein gehalten werden, wobei nachgesehen werden soll, ob bei den Fahrern einer Strecke alles in Ordnung ist, sie und ihre Fahrzeuge fahrtüchtig sind und ob alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen eingehalten werden. Bei konkreten Verdachtsfällen kann man auch gezielt angehalten oder aus dem fließenden Verkehr herausgleitet werden. Bei jeder Kontrolle muss man den Führerschein und die Fahrzeugpapiere zeigen. Wenn man diese nicht mit sich führt kann die Polizei verlangen, dass man diese zu einem späteren Zeitpunkt auf einer Polizeidienststelle vorzeigt. Kann man sich gar nicht ausweisen, darf die Polizei jemanden auch zur Identitätsfeststellung mit auf die Dienststelle nehmen.

Wird man als Fahrer kontrolliert, bleibt man am besten zunächst sitzen und steigt erst aus, wenn es die Polizei verlangt. Man sollte sich ruhig verhalten, den Motor ausstellen, aber nicht zwingend nachts das Licht ausschalten. Mit einem ruhigen und höflichen Ton und der gebotenen Kooperation wird sich diese Situation in der Regel schnell abarbeiten lassen.

Eine andere Möglichkeit der Kontrolle ist die, wenn man sich an einem bestimmten Ort aufhält. Das kann eine Fußgängerzone, aber auch ein Lokal, insbesondere eine Diskothek oder ein Nachtclub sein. Gerät man dort in eine Kontrolle so muss man sich natürlich ebenfalls ausweisen. Gegebenenfalls wird man durchsucht. Besucher von Diskotheken kann das durchaus im Rahmen der polizeilichen Drogenmissbrauchsprävention passieren. Manchmal werden dafür auch speziell ausgebildete Hunde benutzt. Auch wenn sich eine solche Kontrolle zeitlich hinziehen kann, sollte man kooperativ sein, denn dann geht sie schneller vorüber und der Tanzspass kann, wenn nichts dagegen spricht, weitergehen. Bei der Durchsuchung sollte man beachten, dass Polizeibeamte nur Personen des gleichen Geschlechts untersuchen dürfen. Ausgenommen sind Ärzte, diese dürfen beide Geschlechter durchsuchen und untersuchen, wobei eine Durchsuchung durch einen Arzt im Rahmen einer Kontrolle selten sein dürfte.

Gerade im Rahmen von Großveranstaltungen kommt es häufig zu Personenkontrollen. Die Einlasskontrollen bei Konzerten und Fußballspielen der Profiligen werden zwar häufig durch Privatunternehmen durchgeführt, die Polizei jedoch überwacht diesen Vorgang und schreitet bei Bedarf ein. Desweiteren hält sie sich bereit, um bei Verstößen gegen die Ordnung diese wieder herzustellen und die Identität der Störer zweifelsfrei festzustellen. Um weitere Störungen zu verhindern kann wieder eine Durchsuchung notwendig werden. Gerade bei Großveranstaltungen können auch Polizeikräfte anderer Bundesländer tätig werden. Trotzdem muss man deren Anweisungen Folge leisten. Denn ein Polizist beispielsweise aus Hessen kann durchaus auch auf Anforderung in Brandenburg tätig werden.

Kontrollen der Personalien und der Kleidung erfolgt standardmäßig an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei. Diese kann auch bei Verdachtsfällen jeden Fluggast überprüfen. Aber nicht nur auf Flughäfen wird diese tätig. Insbesondere im Rahmen der bahnpolizeilichen Aufgaben bestreift die Bundespolizei Züge der Eisenbahnunternehmen in Deutschland und kontrolliert, falls notwendig, die Reisenden. Insbesondere Verstöße gegen das Asylbewerbergesetz werden dort aufgespürt, wenn sich Bewerber nicht dort aufhalten wo sie sollen, sondern sich auf Reisen durch die Republik machen. Natürlich muss man sich auch der Bundespolizei gegenüber ausweisen können.

Bei bestimmten Verdachtsfällen kommt die Polizei zu einem Verdächtigen nach Hause und kontrolliert dort mit entsprechendem Durchsuchungsbeschluss die Wohnung und kontrolliert auch dort alle Anwesenden. Bei Gefahr im Verzuge kann sogar auf einen solchen Beschluss verzichtet werden und die Polizei oder die Staatsanwaltschaft kann auf eigene Faust tätig werden.

Während in Deutschland die Polizisten stets auf die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen achten, kann es einem in anderen Ländern der Erde schon einmal passieren, dass man schärfer kontrolliert wird. Macht man dort verdächtig hastige Bewegungen, kann es passieren, dass auch mal eine Schusswaffe gezückt oder zumindest angefasst wird. Insbesondere in den Vereinigten Staaten sollte man bei einer Fahrzeugkontrolle keinesfalls aussteigen und dem Polizisten entgegengehen. Dort ist es oberstes Gebot, dass man ruhig sitzen soll und die Hände locker aber sichtbar auf das Lenkrad legt. Dort wie auch in unseren Breitengraden kann man sich auf eine ruhige Kontrolle einstellen, wenn man selber ruhig, gelassen und stets höflich bleibt. Während man bei uns in Deutschland mit der Anrede „Sie“ ganz gut fährt, ist die Anrede „Sir“ in Amerika obligatorisch.

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