Aufgabe und Funktion der Polizei


Die Polizei stellt die Funktion einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft in Deutschland dar. Dabei hat sie die Befugnis zur Anordnung und zur Durchführung von besonderen Maßnahmen der Strafverfolgung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Das Rechtsinstitut der Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft wurde geschaffen, wenn die Einholung einer richterlichen Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein kann und so gegebenenfalls der Ermittlungserfolg vereitelt werden würde, eben dann wenn Gefahr im Verzuge besteht. Kleinere Delikte ermittelt die Polizei in der Regel voll selbstständig und legt die entstandenen Akten der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung vor. Die Polizei wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft tätig und führt dann die geforderten Maßnahmen, wie Observierungen oder Durchsuchungen, durch.

Jedes Bundesland hat eine eigene Polizei, es gibt also 16 Landespolizeien in Deutschland. Jede unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht von der anderen. Manche tragen noch grüne Uniformen, andere hingegen blaue oder gar schwarze Uniformen. Auch vom Ausrüstungstand bestehen erhebliche Unterschiede. Die Polizeien sind in die Polizeipräsidien eingeteilt, denen ein Polizeipräsident bevorsteht, zumeist finden sich diese Polizeibehörden auf der Regierungsbezirkebene. Ihnen unterstellt sind je nach Bundesland, entweder Polizeidirektionen und dann Polizeiinspektionen oder direkt die Polizeiinspektionen, die die Polizeiarbeit vor Ort erledigen und die als erster Ansprechpartner für die Bürger fungieren.

Spezialpolizeiinspektionen wie Wasserschutzpolizei und Verkehrspolizei runden das Bild ab. Unterstützend wirken dann noch Sondereinheiten der verschiedenen Bundesländer, hierbei ist das Spektrum extrem groß und auch vielfältig, es reicht von der Tauchergruppe über Reiterstaffeln bis hin zu den Sondereinsatzkommandos, die man aus jedem Krimi kennt. Die Bereitschaftspolizei wirkt in größeren Lagen unterstützend, wie bei Demonstrationen und großen Sport- und Kulturveranstaltungen. Desweiteren besitzt jedes Bundeland ein Landeskriminalamt, welches die Kriminalpolizei, die bei den Präsidien angesiedelt ist, bei ihren Ermittlungen, vor allem durch technische Mittel, unterstützt.

Auf Bundeseben gibt es die Bundespolizei, welche 2005 aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangen ist. Sie schützt die Grenzen und Flughäfen, sowie die Bundesorgane und die Botschaften. Im Bereich der bahnpolizeilichen Aufgaben besteht ebenfalls bundesweite Zuständigkeit. Es existiert zu ihrer Unterstützung auch eine Bundesbereitschaftspolizei. Als Sonderkommando dient die bekannte GSG9, die in Sankt Augustin bei Bonn ihren Sitz hat. Auf Bundesebene wirkt das Bundeskriminalamt im hessischen Wiesbaden mit, bundesweite Fälle zu koordinieren und organisierter Kriminalität das Handwerk zu legen. Im Bundestag selbst agiert, wegen der besonderen Stellung der Abgeordneten, die Polizei beim Deutschen Bundestag, diese setzt sich aus Beamten aller Länder zusammen.

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