Aufgabe und Funktion der Rechtsprechung


Die Rechtsprechung mit ihren verschiedensten Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit sorgen für einen Interessenausgleich für die Streitigkeiten der Bürger. Sie entwickelt sich ständig fort und hilft so das Recht mit Leben auszufüllen und fortzuentwickeln. Insgesamt hilft die Rechtsprechung elementar die Funktionen des Rechts durchzusetzen.

Die Ordnungsfunktion des Rechts besagt, dass das Recht bestimmte Lebenssachverhalte ordnen muss. So muss allen Verkehrsteilnehmern am Straßenverkehr klar sein, auf welcher Straßenseite sie fahren müssen und an welche Regeln sie sich dabei sonst noch halten müssen. Die Rechtsprechung hilft die festgeschriebene Ordnung durchzusetzen und die Ordnung somit zu schützen. Den Bürgern muss das Recht also klar und verständlich gemacht werden, soweit es jedenfalls möglich ist.

Bei der Gerechtigkeitsfunktion ist es die Aufgabe der Rechtsprechung einen Ausgleich bei Streitigkeiten von Bürgern zu gerechten Lösungen zu finden. Es liegt an der Rechtsprechung, ob Gesetze sozial und gerecht angewendet werden. Das Recht hat heute auch die Funktion, die Herrschaft aufrechtzuerhalten. So muss die Rechtsprechung immer auch die Interessen des Staates im Auge behalten und tunlichst nicht ständig und übereifrig gegen den Staat agieren und versuchen Gesetze zu seinen Ungunsten auszulegen.

Dann bleibt noch die Herrschaftskontrollfunktion. Um die zum Teil negativen Wirkungen der Herrschaftsfunktion zu mildern, ist das Recht auch zu einem Mechanismus zur Herrschaftskontrolle geworden. Merkmale eines Rechtsstaats sind unter anderem eine ausgeprägte Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, die der Kontrolle des Staates und des Regierungshandelns dient. Ein Problem besteht aber darin, dass der Staat den Großteil der Rahmenbedingungen, beispielsweise durch die Verfahrensvorschriften, für seine Kontrolle selbst setzt.

Eine weitere immer wichtiger werdende Funktion der Rechtsprechung ist der Verbraucherschutz. Hierbei wird der Verbraucher in einer immer komplexer werdenden Geschäftswelt geschützt. Dies wird durch Urteile bewirkt, die den Verbraucher nicht hilflos zwischen den Fronten der Wirtschaft stehen lassen, sondern ihm Möglichkeiten und Rechte zusprichen, mit denen er sich in bestimmten Situationen wehren kann.

Alles in allem kann man also sehen, dass es ohne die rechtsprechenden Gerichte nicht möglich wäre in dem hohen vorhandenen Zivilisationsgrad zu leben. Ohne Gesetze, an die sich jeder halten muss wäre kein friedliches Miteinander der Menschen möglich, denn dann würde jeder einfach das machen was er will. In unserem System wird man dann beim Nichteinhalten der Gesetze mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert, das wissen aber die meisten und deshalb versuchen sie sich daran zu halten. Die Funktionen der Rechtsprechung sind damit bereits erfüllt.

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