Gründe für die Unterbrechung des Prozesses


Prozessunterbrechungen können aus verschiedensten Gründen auftreten. Diese können kleineren oder größeren Ursprungs sein. So wird zur Mittagszeit und immer mal wieder zwischendurch ein Prozess unterbrochen. Längere Unterbrechungen können zustande kommen, wenn der Angeklagte oder einer der Richter krank werden. Hier kann der Landgerichtsarzt anordnen, dass dem kranken und nur bedingt verhandlungsfähigen Angeklagten immer wieder Pausen während der Verhandlung zugestanden werden müssen.

Gerade in Prozessen gegen immer älter werdende Angeklagte ist das wichtig. Auch wenn ein Gutachten oder eine längere Laboruntersuchung angefertigt werden muss kann ein Prozess für längere Zeit unterbrochen werden. Unterbrechungen können von den Parteien beantragt werden. Entscheiden tut dann der Vorsitzende der Verhandelnden Kammer oder des Senats. Oftmals wird dem Staatsanwalt und der Verteidigung vor ihren Plädoyers etwas Zeit gelassen, um alles zusammenfassen zu können. Dies dient ja durchaus auch dem Angeklagten, auch wenn er in der Wartezeit schlimmstenfalls unschuldig in Untersuchungshaft sitzen muss.

Im Zivilrecht sind Krankheit die häufigsten längeren Unterbrechungsgründe. Da im Zivilrecht niemand in Untersuchungshaft sitzt, kann auch längere Zeit unterbrochen werden. Manchmal ziehen sich Verfahren im Zivilrecht über Jahre hinweg.

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