Aufgaben des Gerichtsvollziehers


Der Gerichtsvollzieher ist in Deutschland ein Beamter der Justiz, zumeist im mittleren Dienst. Er hat die Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und auch Schriftstücke zuzustellen. Die Hauptaufgabe ist in der Praxis aber das Eintreiben von Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Ist eine Eintreibung nicht möglich, so kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, wie beispielsweise von Möbeln, von Kraftfahrzeugen oder von Schmuck vornehmen, die er dann im Anschluss pfändet. Früher kennzeichnete der Gerichtsvollzieher beschlagnahmte Gegenstände, indem er ein Pfandsiegel mit aufgedruckten Staatssiegel, in Preußen war das ein Adler, den sogenannten Kuckuck, aufklebte. Diese Pfandmarken sind auch heute noch gebräuchlich, tragen aber nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Sollte man das Siegel lösen wollen, so macht man sich unter Umständen des Siegelbruchs schuldig.

Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Rechtspflegeorganen und wird in einem ihm vom Amtsgericht zugeteilten Zuständigkeitsbezirk tätig. Er ist Beamter und gehört einer Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes an. Vor der Bestellung als Gerichtsvollzieher ist eine gesonderte Anstellungsprüfung zu absolvieren. Seine Besoldung bekommt er vom jeweiligen Bundesland, zusätzlich kriegt er einen Anteil der erhobenen Gebühren als Vergütung und auch als eine Art Entschädigung für die Unterhaltung von Geschäftsräumen und die Entlohnung eigener Angestellter, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Da er aufgrund eines Rechtstitels handelt, besteht ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Gläubiger der Geldforderung.

Die Gerichtsvollzieher haben einen relativ schlechten Ruf in Deutschland, jedoch ist das völlig unbegründet, ein Gerichtsvollzieher vertritt Recht und Ordnung und sorgt mit seiner Tätigkeit für die Durchsetzung des Zahlungsverkehrs und für Rechtssicherheit in der Bundesrepublik. Bei Mietsachen versucht er die Miete wieder einzutreiben und wenn alles scheitert führt er eine Zwangsräumung der Mietswohnung durch, beispielsweise bei den sogenannten „Messis“. Damit bezeichnet man Menschen, die schwerwiegende Defizite in der Fähigkeit haben, die eigene Wohnung ordentlich zu halten und die Alltagsaufgaben zu organisieren. Damit einher geht häufig die Zahlungsunfähigkeit. Eine nicht so schöne Aufgabe ist die Durchführung von Kindeswegnahmen, wenn ein Kind von einem Elternteil im Rahmen einer Scheidung nicht an den anderen oder alleinigen Sorgeberechtigten herausgegeben wird oder bei einem Wochenendbesuch nicht mehr zurückgebracht wird. Ein Gerichtsvollzieher sieht sich bei seiner Tätigkeit mit teilweise kochenden Emotionen seitens der Besuchten konfrontiert, teilweise werden solche Situationen auch schon mal gefährlich für den Beamten. Manchmal muss ein solcher Besuch unter Zuziehung der Polizei im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt werden.

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