Bedeutung und Wirkung der Verordnungen der Europäischen Union


Eine Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und in allen Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar. Allgemeine Geltung bedeutet, dass die Verordnung, vergleichbar mit einem innerstaatlichen Gesetz, abstrakt generelle Wirkung entfaltet. Das bedeutet, die Verordnung ist auf objektiv bestimmbare Sachverhalte anwendbar und entfaltet Rechtswirkung für allgemein und abstrakt umrissene Personengruppen. Obwohl Verordnungen grundsätzlich für alle Mitgliedstaaten Geltung haben, kann sich der Geltungsbereich ausnahmsweise auch auf nur einen Mitgliedstaat beschränken. Dafür müssen dann allerdings sachliche Gründe vorliegen, da ansonsten ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz einschlägig sein könnte. Jede entfaltet in allen ihren Teilbereichen volle Verbindlichkeit. Diese umfassende Verbindlichkeit äußert sich im Gegensatz zur Richtlinie darin, dass eine Verordnung gerade auch hinsichtlich der zu ergreifenden Mittel und Formen verbindlich ist und nicht nur hinsichtlich des Zieles.

Zusätzlich hat sie unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union, sodass jede Verordnung mit ihrem Inkrafttreten Bestandteil der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsordnungen wird. Folge davon ist, dass nun innerstaatliche Gerichte die Verordnungen auch ohne Umsetzungsakt, also beispielsweise einem Umsetzungsgesetz, unmittelbar anwenden müssen. Falls sich innerhalb der nationalen Rechtsordnungen der Verordnung entgegenstehendes Recht befindet, tritt dieses zurück und bleibt außer Anwendung. ?In manchen Fällen bedürfen allerdings auch Verordnungen einer Ergänzung durch nationales Recht. Die unmittelbare Geltung einer Verordnung der Europäischen Union ist von der Frage ihrer unmittelbaren Anwendung zu unterscheiden. Die Frage ob Verordnungen unmittelbar anwendbar sind, beantwortet sich danach, inwieweit die Verordnungsbestimmungen klare und unbedingte Verpflichtungen begründen. Dies ist im entsprechenden Einzelfall zu überprüfen. Nur soweit die Verpflichtung keiner weiteren Maßnahme der Mitgliedstaaten oder der Organe der Europäischen Union bedarf, sind Bestimmungen einer Verordnung unmittelbar anwendbar. Durch Auslegung ist schließlich noch zu ermitteln, inwieweit die Verordnung Rechte und Pflichten Einzelner begründet. Die personalen Konstellationen, in welchen unmittelbar anwendbare Verordnungen Wirkung entfalten können, werden nach dem ihnen zugrunde liegenden Regelungsverhältnis bestimmt.

Verordnungsbestimmungen könne also entsprechend ihrer Normart nicht nur vertikale Wirkung im Bürger-Staat- Verhältnis entfalten, sondern auch mit Horizontalwirkung, also zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten.? Verordnungen, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.

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