Besonderheiten beim Bau einer Wohnimmobilie


Eine Alternative zum Mieten einer Wohnung ist der Bau eines Hauses. Neben dem notwendigen Startkapital muss in der Regel dazu ein Kredit bei einer Bank aufgenommen werden. Rechnet man durch, wie viel Geld pro Monat vom Kredit abgezahlt werden muss, ergibt die Rechnung nicht selten, dass mit dem aufgewendeten Mietzins auch ein eigenes Haus finanziert werden könnte. Trotzdem geht man beim Bau eines Hauses eine langfristige Verpflichtung ein, deren Eingehen auf Grund der damit verbundenen Risiken genau durchdacht werden sollte.

Bau eines Hauses

Für den Bau eines Hauses schließt man mit einem Werkunternehmer einen Werkvertrag ab. Dafür kann entweder die komplette Planung an einen Werkunternehmer, in der Regel eine Baufirma, vergeben werden oder aber verschiedene Unternehmer für die verschiedene Arbeiten beauftragt werden. Der Werkunternehmer schuldet dann die Herstellung des Werkes. Ist das Werk, also die Errichtung des Hauses, mangelhaft, stehen dem Bauherrn Gewährleistungsrechte zu.

Kreditaufnahme

Für den Bau eines Wohnhauses ist es sinnvoll, ein gewisses Startkapital zu besitzen. Das ist deshalb notwendig, weil sonst die Kreditsumme, die vom Kreditunternehmen als Darlehen gegeben wird, zu hoch wird und die Zinsen nicht mehr bezahlbar sind. Wie hoch das einzelne Startkapital sein sollte ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Vermögensverhältnissen der Bauherren ab. Regelmäßig bekommen auch nur die Kunden von einer Bank ein Darlehen, die entsprechende Bonität nachweisen können. Das hängt stark von den finanziellen Verhältnissen ab, insbesondere von dem ausgeübten Job und der sogenannten Schufa-Auskunft, die angibt, wie kreditwürdig eine Person ist.

Nimmt man einen Kredit bei einer Bank für einen Hausbau auf, dann verlangt die Bank in der Regel Sicherheiten dafür. Sicherheit bietet meist das Grundstück selbst. Das heißt, sie lässt sich im Grundbuch für das Grundstück und das darauf entstehende Haus eine Hypothek oder eine Grundschuld in Höhe der Kreditsumme eintragen. Eine Grundschuld oder eine Hypothek ermächtigen die Bank mit einem entsprechenden Sicherungsvertrag mit dem Kunden, das Grundstück für den Fall zu verwerten, in dem der Kunde die Kreditraten nicht mehr abbezahlt. Das heißt, dass sich der Kreditnehmer, wenn er die Raten nicht mehr zahlen kann, der Zwangsvollstreckung in sein Grundstück unterwirft. Dadurch kann die Bank im Wege der Zwangsvollstreckung die Kreditsumme eintreiben, das Grundstück und das darauf stehende Haus werden dann durch öffentliche Versteigerung an den Höchstbietenden verkauft, der Versteigerungserlös fließt in Höhe der Kreditsumme an die Bank. Ist der Versteigerungserlös höher als die Kreditsumme (dies ist in der Regel nicht der Fall), dann fließt die übrig bleibende Summe an den Grundstückseigentümer. Abgezogen davon werden die Kosten für die Zwangsvollstreckung, die auch der Kreditnehmer zu tragen hat.

Zu der Hypothek oder Grundschuld, die die Bank sich als Sicherheit eintragen lassen will, kann sich aber auch der Werkunternehmer, der das Haus gebaut hat, zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Werkvertrag eine Hypothek am Bauobjekt einräumen lassen. Damit sichert sich der Werkunternehmer in der Regel seinen Anspruch auf seine vereinbarte Vergütung.

Eigentumserwerb an dem Wohnhaus

Das Eigentum an dem Wohnhaus erlangt man schon durch den Bau, wenn das Grundstück im Eigentum des Bauherrn steht. Wer Eigentümer eines Grundstücks und damit in der Regel auch Eigentümer des Wohnhauses ist, ergibt sich aus dem Grundbuch. Das Grundbuch ist ein Buch, das das Grundbuchamt verwaltet und in dem alle Rechte an einem Grundstück von verschiedenen Personen eingetragen sind. Vor allem steht dort drin, wer Eigentümer des Grundstücks ist, aber auch, wer eine Hypothek oder eine Grundschuld an dem Grundstück hat oder wem Rechte an dem Grundstück, wie zum Beispiel ein Nießbrauchrecht, zustehen.

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