Was sind meine Rechte bei einem Umzug?


Ein Umzug ist immer eine stressige Angelegenheit. Gerade dann wenn er über eine weitere Distanz oder sogar ins Ausland geht oder eine größere Familie umzieht. Jedoch hat die Mobilität der Deutschen in den letzten Jahren deutlich zugenommen und damit auch die Rechtsstreitigkeiten rund um einen Umzug, die diesen erst recht unangenehm machen, wünscht man sich doch so sehr, dass alles rund und vor allem schnell läuft.

Möchte man seinen Umzug nicht selbst stemmen, so hat man die Möglichkeit ein Umzugsunternehmen zu beauftragen die alles für einen erledigen, so dass der Umzug für diejenigen die umziehen möglichst stressfrei verlaufen kann. Bei den meisten Umzügen muss man selbst einen Vertrag mit dem Umzugsunternehmen abschließen, auch dann wenn die Kosten vom Dienstherrn oder dem Arbeitgeber getragen werden. Diese stellen zumeist im Rahmen einer Höchstgrenze die Zusage, die Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Nimmt man sich kein Umzugsunternehmen und führt den Umzug selbst durch, so muss man beachten, dass man dann auch selbst für mögliche Schäden einzustehen hat, was bei einem Vertrag mit einem Umzugsunternehmen anders aussieht. Insbesondere Freunde die als Umzugshelfer unterstützen tun dies aus reiner Gefälligkeit und nicht Vertragsmäßig. Wird also einer oder mehrere dieser Helfer krank oder fällt während dem Umzug aus welchem Grund auch immer aus, so hat man Pech gehabt. Ein Umzugsunternehmen wiederum muss den vertragsmäßig vereinbarten Umzug dann auch durchführen, fällt ein Angestellter des Unternehmens aus, so müssen sie einen anderen Helfer bereit stellen. Dieses Risiko gilt es also abzuwägen.

Entscheidet man sich für ein Umzugsunternehmen hat man sich in der Regel vorher informiert, wie die Konditionen aussehen, denn es gibt teilweise erhebliche Unterschiede, aber nicht nur im Preis, sondern auch in der Qualität und im Leistungsumfang. Manche Umzugsfirmen bieten einen Vollservice an. Dieser fängt an beim Einpacken und beim Verpacken der Umzugsgüter und endet beim Einräumen und durch kehren des neuen Hauses oder der neuen Wohnung. Hierbei hat man einen vertraglichen Anspruch auf alles was man im Leistungsumfang gebucht hat. Dies ist die sogenannte Primärleistung für die man schließlich auch bezahlt. In einem solchen Fall ist es äußerst selten, dass sie verweigert wird. Häufiger ist schon, dass die Umzugsfirma zu spät beginnt oder so sehr trödelt, dass sie länger brauchen als vereinbart, was zu einem Rechtsstreit führen kann, wenn man nach Stunden abrechnet oder eine Übernachtung anfällt. Ärgerlich wird es bei Verzugsschäden besonders dann, wenn durch die Verzögerungen das Zusammenspiel mit anderen Handwerkern, etwa mit Malern oder Elektrikern die den Herd anschließen wollen, gestört wird. Dann könnte es dazu kommen, dass das Umzugsunternehmen den Verzögerungsschaden ersetzen muss, wenn es die Verzögerung auch tatsächlich zu vertreten hat und auch ein bestimmter Termin ausgemacht war. Andernfalls hätte der Auftraggeber erst mahnen müssen, was man beispielsweise durch einen rechtzeitigen Anruf, tätigen kann. Verspätungen sind besonders dann möglich, wenn der Transport der Güter mit dem Schiff auf einen anderen Kontinent erfolgt, beispielsweise nach Amerika. Infolge der Verspätung können dann Mehrkosten, wie Mietwagen- oder Ersatzkleidungskosten notwendig werden, wenn das Auto oder auch die Mehrheit der Klamotten auf dem Schiff, etwa in einem Transportcontainer, gebunden war.

Macht das Umzugsunternehmen etwas kaputt, so sind diese regelmäßig über eine Haftpflichtversicherung abgesichert, so dass die Kosten für die Sache die zerstört oder beschädigt wurde ersetzt werden. Das gilt sowohl für die alte Wohnung als auch für die neue Wohnung, aber auch für den Weg dorthin. Generell sollte man aber auch seinen eigenen Versicherungsschutz dahingehend überprüfen, ob auch ein Umzug mitversichert ist. Einschlägige Versicherungen sind dabei die Haftpflichtversicherung, die Hausratsversicherung, die teilweise auch den Hausrat beim Umzug schützt, und die Kraftfahrzeugversicherung, wenn bei einem Unfall Teile der Einrichtung die gerade transportiert wird, zerstört wird oder zumindest beschädigt ist. Bei größeren oder teureren Gegenständen ist zu prüfen, ob eine eigene Transportversicherung zu empfehlen ist.

Bei anderen Schlechtleistungen kann man Schadensersatz verlangen, beispielsweise dann wenn die Wohnung oder der Flur so dreckig hinterlassen wurde, dass eine professionelle Reinigung notwendig wurde. Denn bei der Arbeit müssen die Umzugsmitarbeiter auch ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen und dürfen daher nicht alles verschmutzen oder Sachen auch nur unzureichend verpacken.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel