Der Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen in Deutschland


Für das Gesundheitssystem ist die Gesundheit von den heranwachsenden Menschen elementar wichtig. Denn in jungen Jahren wird der Grundstein für eine gesunde Zukunft gelegt. Diese gesunde Zukunft ist wiederum wichtig für das gesamte Gesundheitssystem, da sonst gigantische Kosten auf die Krankenkassen der Bundesrepublik zukommen würden. Daher sind auch die hohen Kosten der Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche im Großen und Ganzen verhältnismäßig.

Der Gesundheitsschutz beginnt heutzutage insofern schon von der Wiege an, als das gleich nach der Geburt mit der U1 die Vorsorgeuntersuchungen bei den Babys beginnen. Hier wird der gesamte Gesundheitszustand des Babys begutachtet, so dass geistige oder körperliche Mängel frühzeitig durch den Arzt erkannt werden können und so sofortige Therapiemaßnahmen ergriffen werden können. Insgesamt gibt es neun solcher Vorsorgeuntersuchungen und eine spätere im Jugendalter während der Pubertät. Die Jugenduntersuchung findet im Alter zwischen 12 und 15 Jahren statt und bei dieser spricht der Arzt neben der normalen Untersuchung mit den Kindern auch über die Themen Rauchen, Drogen, Alkohol und Sexualität. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind inzwischen verpflichtend, kommt man dieser Pflicht nicht nach, so kann sogar ein Bußgeld drohen. Diese Verpflichtung der Eltern mit ihren Kindern zu den Vorsorgeuntersuchungen zu kommen hat natürlich auch noch einen weiteren Sinn, denn so soll rechtzeitig erkannt werden wenn ein Kind vernachlässigt, verwahrlost, misshandelt oder sexuell missbraucht wird. Wird ein solches Fehlverhalten der Eltern bei einer solchen Untersuchung von einem Kinderarzt festgestellt, so hat er die Möglichkeit mit den Eltern darüber zu sprechen und gegebenenfalls auch weitere Schritte bei dem zuständigen Jugendamt einzuleiten.

Vor der Einschulung der Kinder wird von den Amtsärzten des Gesundheitsamtes eine sogenannte Schuleignungsuntersuchung durchgeführt. Bei dieser kontrolliert der Amtsarzt die allgemeine Schulfähigkeit und auch, ob sonst gesundheitlich bei dem Kind alles in Ordnung ist. Auch die Zähne und die Zahnpflege bleibt im Laufe der Zeit nicht außer Acht. Schon im Kindergarten werden erste Untersuchungen durchgeführt. Die Kinder werden hinsichtlich des Zähneputzens und der Prophylaxe sensibilisiert und aufgeklärt, denn sie sollen bereits spielerisch lernen wie wichtig es ist sich regelmäßig die Zähne zu putzen und sie richtig zu pflegen. Diese Arbeit wird in der Grundschule wiederholt und zunehmend erweitert. Gerade in Schulen die bezüglich der Zahngesundheit auffällig waren kann bis zum 16. Lebensjahr diese sogenannte Gruppenprophylaxe durchgeführt werden. Diese wird außerdem auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe durchgeführt. Geschaut wird dabei wie gut die Zähne sind, so dass eine rechtzeitige Behandlung beim Zahnarzt stattfinden kann. Die Behandlungen beim Zahnarzt mit der dort durchgeführten Individualprophylaxe werden bis zum 18. Geburtstag durchgeführt. Dabei wird auch auf die Zahnfehlstellungen geachtet, damit eine rechtzeitige Überweisung zu einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen kann. Eine solche kieferorthopädische Behandlung wird, wenn sie im Rahmen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen notwendig ist, bezahlt, wenn sie vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.

Im Rahmen der schulärtzlichen Aufsicht wird auch auf die empfohlenen Schutzimpfungen geachtet. Gegen Keuchhusten, gegen Wundstarrkrampf und gegen Kinderlähmung wird heute standardmäßig geimpft. Für Mädchen kommt dann noch eine Impfung gegen Röteln dazu. Gegen Ende der Schullaufbahn wird mancherorts auch nochmals eine Untersuchung durchgeführt. Während der gesamten Schulzeit steht der Schularzt beratend zur Seite, er erfüllt für die Schule auch die Aufgaben die ein Betriebsarzt für ein Unternehmen erfüllt. Für die männliche Jugend stellte die Musterung seit über 50 Jahren eine weitere, an die Schulzeit anknüpfende, eingehende Untersuchung dar. Nach der Abschaffung der Wehrpflicht und dem Wegfall der Musterungspflicht wird noch spannend werden, welche Untersuchung an deren Stelle treten wird. Denn die Musterung hatte nicht zu verachtende epidemiologische Nebenaufgaben. Gerade im Bereich der Diabetesvorsorge und der Hodenkrebsvorsorge, dem am häufigsten auftretenden Krebs bei Männern dieser Altersgruppe, war diese Untersuchung in den Kreiswehrersatzämtern wichtig. Möglicherweise führt der Gesetzgeber hierfür eine J-2 Untersuchung ein, die dann beiden Geschlechtern offen stünde.

Neben den vorgegebenen Untersuchungen steht die Sucht-, die Aids- und die Drogenprävention. Diese sollen die Jugendlichen für diese Themen sensibilisieren und beispielsweise verhindern , dass sie mit dem Rauchen oder mit dem Konsum von Drogen beginnen.

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