Was ist das Elterngeld und wie hoch ist es?


Das Elterngeld ist eine Geldleistung des deutschen Staates, eine sogenannte Transferleistung, es setzt nach der Geburt eines Kindes ein und soll dem eintretenden Einkommensverlust entgegenwirken. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass die Geburten in der Bundesrepublik Deutschland immer weiter sinken und sich manche Eltern nicht mehr vorstellen können Kinder zu bekommen, weil sie ratlos sind wie diese in den Lebensplan eingeplant werden können. Finanzielle Verpflichtungen, denen nachgekommen werden muss, erschweren es ebenso den Punkt zu setzen, an dem es sinnvoll sein kann ein Kind in die Welt zu setzten. Hier soll das Elterngeld eingreifen. Dabei geht es über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden.

Diese Geldzahlung ist insofern ein Instrument der Sozialpolitik und Ausfluss des in der Bundesrepublik Deutschland verbrieften Sozialstaatsprinzips. Mit der Geburt des Kindes kann Elterngeld bezogen werden, wenn die Mutter oder der Vater zugunsten der Kindererziehung vorübergehend seine Berufstätigkeit einstellt oder stark reduziert. Denn neben dem Elterngeld darf noch einige Stunden die Woche, nämlich bis zu 30, gearbeitet werden. Das zum Jahresbeginn 2007 eingeführte Elterngeld richtet sich nach der Höhe des bisher erzielten Einkommens. War man vor der Geburt nicht erwerbstätig, auch weil man noch zur Schule oder zur Universität ging, so erhält man den Mindestsatz, der derzeit bei 300 Euro liegt. Das Elterngeld trat an die Stelle des Erziehungsgeldes und möchte Eltern dazu ermutigen Kinder überhaupt erst einmal in die persönliche Lebensplanung mit aufzunehmen und sich dann auch um diese zu kümmern.

Der Höchstsatz des Elterngeldes liegt bei 1.800 Euro, dieses wird gezahlt, wenn das Nettoeinkommen vorher bei über 2.769,23 Euro lag. Die Familien mit einem Einkommen von über 500.000 Euro pro Jahr erhalten kein Elterngeld, bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro pro Jahr. Allerdings haben Alleinerziehende den Vorteil nach Ablauf von 12 Monaten die verbleibenden zwei Monate Elterngeld für sich zu beanspruchen, sofern sie vorher berufstätig waren, während Familien sich dann abwechseln müssen. Das bedeutet, war die Mutter die ersten 12 Monate zuhause, muss dann der Vater für zumindest zwei Monate zuhause bleiben. Wer ein Kind jünger als drei Jahre oder mindestens zwei Kinder jünger als sechs Jahre hat, wobei das Neugeborene nicht mitgezählt wird, erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten gibt es eine Bonuszahlung von 300 Euro für den Zwilling beziehungsweise auch für jedes weitere Kind.

Auf teils heftige Kritik der Sozialverbände stieß der Umstand, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, die Leistungen des Elterngeldes angerechnet werden, was bedeutet, dass sie de facto nicht in die Vorzüge des Elterngeldes kommen, wo sie doch gerade auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Auf weitere Kritik stieß die lange Bearbeitungsdauer seitens der beauftragten Behörden und die Benachteiligung von ärmeren Familien, da sie nur den Mindestsatz von 300 Euro erhalten und dann im Vergleich zum bis zum 31.12.2006 gewährten Erziehungsgeld einen Nachteil haben. Aus Sicht der Kritiker sind mit der derzeitigen Gesetzeslage höher verdienende im deutlichen Vorteil. Entsprechende Verfassungsbeschwerden sind bereits auf dem Weg, ihre Entscheidung steht jedoch noch aus.

Angriffspunkt ist dabei der allgemeine Gleichheitssatz, der grundrechtlich allen Bürgern dieses Landes zugesichert ist. Denn hier darf Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandelt werden. Das Elterngeld, so sind sich aber viele einig, ist ein Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hilft Frauen bei der Emanzipation im Berufsleben. Das Elterngeld nimmt auch eine Art Pionierrolle ein, denn es ist eines der ersten Gesetze, das der Bundestag verabschiedet hat, welches konkrete Maßnahmen beinhaltet um den drohenden Folgen des einsetzenden demographischen Wandels wirksam entgegenzutreten. In naher Zukunft wird in diesem Bereich sich noch einiges entwickeln und es wird noch die ein oder andere Gesetzesnovelle zu erwarten sein.

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