Folgen einer Scheidung für das gemeinsame Vermögen


Die Folgen einer Scheidung für das gemeinsame Vermögen der Ehegatten richten sich danach, welcher Güterstand gewählt worden ist.

Im Falle der Gütertrennung, welche nur durch einen Ehevertrag zu regeln ist, behält jeder Ehegatte die Vermögensteile, die ihm allein gehören.

Wenn Gütergemeinschaft im Ehevertrag vereinbart wurde, erfolgt die Aufteilung nach den Regelungen der Auflösung einer Gemeinschaft insgesamt. Sie endet damit nicht durch das Scheidungsurteil, sondern durch das die Aufhebung der Gemeinschaft betreffende Gerichtsurteil oder die Auflösung.

Der Normalfall ist jedoch die Zugewinngemeinschaft. Sie ist der gesetzliche Normalfall, der ohne einen Ehevertrag automatisch vorliegt. Hierbei wird das Vermögen betrachtet, welches während der Ehe aufgehäuft worden ist. Dieses ist dann zu gleichen Teilen an die Ehegatten zu verteilen. Zu betrachten ist hierbei nicht der Vermögensgewinn beider Ehegatten vor der Ehe.

Gegenstände, die ebenfalls als Vermögen betrachtet werden können, werden einem der beiden Ehegatten zugeordnet. Ein Ausgleich erfolgt an dieser Stelle durch Geldzahlungen. Zur Verdeutlichung ein kleines Rechenbeispiel:

Vermögen des Mannes vor der Ehe: 100.000 Euro
Vermögen der Frau vor der Ehe: 10.000 Euro

Während der Dauer der Ehe verdient der Mann zusätzliche 50.000 Euro, die Frau 10.000 Euro. Während der Ehe wurden also zusätzliche Vermögenswerte in Höhe von 60.000 Euro erworben. Dieser Gewinn wird zu gleichen Teilen auf beide verteilt, also jeweils 30.000 Euro.

Vermögen des Mannes nach der Scheidung: 130.000 Euro
Vermögen der Frau nach der Scheidung: 40.000 Euro

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