Unterschied zwischen offenem und verstecktem Dissens beim Vertragsschluss


Grundsätzlich gilt, dass ein Vertrag nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen kann. Stimmen die Willenserklärungen nicht über ein, dann ist der Vertrag im Zweifel nichtig.

Es kann vorkommen, dass sich Parteien trotz eingehender Vertragsverhandlungen nicht einig werden. Das nennt man Dissens. Es gibt den offenen und den versteckten Dissens. Beim offenen Dissens wissen die Parteien oder mindestens eine Partei vor dem Vertragsschluss, dass sie sich noch nicht über alle Punkte des Vertrages einig sind und diese noch geregelt haben möchten. Beim versteckten Dissens bleibt dies bei Vertragsschluss unbemerkt und die Parteien gehen davon aus alles Wichtige geregelt zu haben. Erst später stellt sich heraus, dass Punkte offen geblieben sind oder keine Einigung gefunden wurde.

Offener Dissens

Wichtig ist, dass sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Vertrages einig sind. Beim Kaufvertrag ist dies zum Beispiel das Kaufobjekt. Sind sich die Parteien nicht einig, was verkauft werden soll, dann kommt kein Vertrag zu Stande. Auch wenn Aufzeichnung über die Vertragsverhandlungen gemacht worden sind und dort eine Einigung scheinbar erzielt wurde, führt dies nicht zur Wirksamkeit des Vertrages. Gibt es für den Vertrag ein Formerfordernis, so wie zum Beispiel bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück, der vor einem Notar stattfinden muss, ist der Vertrag mit einem offenen Dissens grundsätzlich nicht wirksam, außer die Beurkundung des Notars hat schon stattgefunden.

Es können aber auch Nebenabreden im Vertrag vorhanden sein, über die sich die Vertragsparteien nicht einig werden konnten, dann werden diese Regelungslücken des Vertrages durch die gesetzlichen Vorschriften oder notfalls vor Gericht im Wege der Vertragsauslegung gelöst.

Beispiel: Wenn Parteien einen Mietvertrag schließen und sie sich zwar über die Monatsmiete, aber bewusst nicht über die Länge der Mietzeit einigen, dann liegt ein offener Dissens vor. Im Zweifel gelten dann die gesetzlichen Vorschriften, hier würde dann eine unbestimmte Dauer für den Mietvertrag angenommen werden.

Der versteckte Dissens

Schließen die Parteien aber einen Vertrag und merken erst nach Vertragsschluss, dass sie wesentliche Punkte in dem Vertrag nicht geregelt haben, so gilt grundsätzlich das Vereinbarte. Parteien, die einen Kaufvertrag schließen, werden wohl nicht erst nach Vertragsschluss merken, dass sie gar keine Kaufsache bestimmt haben. Allerdings kann es schon mal vorkommen, dass über weniger wichtige Dinge keine Einigung gefunden wird oder die Aufnahme dieser Punkte in den Vertrag schlicht und einfach vergessen wurde. Dann gilt im Zweifel das, was die Parteien vereinbart haben, weil man davon ausgehen kann, dass sie den Vertrag auch ohne diese Einigung wirksam schließen wollten.

Beispiel: Wenn zwei Parteien einen Mietvertrag abschließen wollen und sich über alle wesentlichen Punkte wie Miethöhe und Mietdauer einigen, aber bei den Vertragsverhandlungen vergessen haben zu besprechen, ob die Miete „kalt“ oder „warm“ zu verstehen ist, und der Mieter von „warm“ und der Vermieter von „kalt“ ausgeht, dann liegt ein versteckter Dissens vor. Wichtig ist dann, ob die Parteien dieser Tatsache große Bedeutung zumessen oder ob der Mieter den Mietvertrag auch abschließen möchte, wenn die Nebenkosten noch nicht enthalten sind. Danach richtet sich dann, ob der Vertrag wirksam oder unwirksam ist.

Falsa demonstratio non nocet

Zu unterscheiden von einem Dissens ist die Rechtsfigur des falsa demonstratio non nocet. Das ist der lateinische Ausdruck für „Falschbezeichnung schadet nicht“. Schließen nämlich zwei Parteien einen Vertrag und bezeichnen einen Vertragsgegenstand falsch, meinen aber beide dasselbe, dann spielt die Falschbezeichnung keine Rolle.

Beispiel: Käufer und Verkäufer schließen einen Kaufvertrag über einen Porsche 912. Natürlich meinen beide einen Porsche 911, haben aber den Fehler in der Bezeichnung nicht bemerkt. Der Kaufvertrag gilt dann über den Porsche 911 als wirksam geschlossen.

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