Wann wird ein Diebstahl als besonders schwer betrachtet?


Bei dem Gesetz, welches den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt, handelt es sich um eine Regel, welche einige Beispiele nennt, wann genau ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegen könnte. Dieser Paragraph ist somit kein eigenständigerer Tatbestand, sondern quasi eine Erweiterung des Diebstahlstatbestands. Macht man sich wegen einem besonders schweren Fall des Diebstahls strafbar, so muss man aber mit einer weitaus höheren Strafe rechnen, als wenn man nur einen „normalen“ Diebstahl begangen hat. Die Strafe für einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall beträgt bis zu zehn Jahren, während bei einem normalem Diebstahl die Höchststrafe maximal fünf Jahre beträgt.

Ein Täter kann besonders schwer bestraft werden, wenn er eines oder mehrere der im Strafgesetzbuch aufgezählten Regelbeispiele verwirklicht hat: Wenn er zu Begehung des Diebstahls in ein Gebäude, in Geschäftsräume oder in sonstige umschlossene Räume einbricht oder einsteigt. Ein umschlossener Raum ist ein Raumgebilde, dass zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt ist und mit Vorrichtungen zur Abwehr gegen das Eindringen versehen ist. Einbrechen ist das gewaltsame Öffnen einer den Zutritt verwehrenden Umschließung von außen. Ein Eintreten des Täters in den Raum ist jedoch nicht erforderlich. Ein Einsteigen setzt voraus, dass der Täter in den Raum unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang nicht unerheblich erschweren, auf außergewöhnliche Weise eindringt.

Auch wer mit einem gefälschten Schlüssel oder einem anderen Öffnungswerkzeug in Räume eindringt oder sich in einem vor einer Entdeckung versteckt, macht sich wegen einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall strafbar. Hierbei versteht man unter einem falschen Schlüssel einen solchen, den der Berechtigte überhaupt nicht, nicht mehr oder noch nicht zur Öffnung des konkreten Schlosses bestimmt hat. Ein Eindringen liegt vor, wenn zumindest ein Teil des Körpers in den Raum gebracht worden ist und dies gegen den erkennbaren oder vermutlichen Willen des Berechtigten erfolgt.

Außerdem macht sich wegen einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall strafbar, wer eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder durch eine andere spezielle Schutzvorrichtungen vor einer Wegnahme geschützt ist. Ein Behältnis ist ein Raumgebilde, welches zur Aufnahme von Sachen, nicht aber zum Betreten durch Menschen bestimmt ist. Es ist verschlossen, wenn sein Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise, gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist. Unter Schutzvorrichtungen versteht man von Menschenhand geschaffene Einrichtungen, die ihrer Art nach geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren.

Ein weiterer Fall des besonders schweren Diebstahls ist das gewerbsmäßige Stehlen. Ein gewerbsmäßiger Diebstahl ist gegeben, wenn der Täter sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen möchte.

Diese genannten Gruppen sind die Fälle des Diebstahls in einem besonders schweren Fall, die am häufigsten vorkommen. Daneben umfasst der Tatbestand noch weitere Regelbeispiele: Den Diebstahl von sakralen Gegenständen aus Kirchen, Moscheen, Tempeln oder Synagogen, die Entwendung von Gegenständen die wichtig sind für die Wissenschaft, die Kunst, die Geschichte, dem technischen Fortschritt oder sich in einem Museum befinden, das Bestehlen von hilflosen Personen oder von Personen, die die Opfer von Unglücksfällen oder Katastrophenfällen geworden sind, insbesondere ist dies der Fall bei Plündereien und das Stehlen von Handfeuerwaffen, von Maschinenegewehren, von Maschinenpistolen, von Sprengstoffen oder von Handgranaten.

Trifft nun eines dieser Regelbeispiele auf einen konkreten Fall zu, so kann das Gericht den Angeklagten schwerer bestrafen, da er sich einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht hat.

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