Was tun, wenn man einen Strafbefehl erhält?


Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichteren Kriminalität. Dieses wird oftmals bei Ordnungswidrigkeiten und bei sogenannten Vergehen verwendet. Vergehen sind solche Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden.

Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung auch ohne eine vorhergehende mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dem Empfänger wird also eine Tat vorgeworfen und die Staatsanwaltschaft hat den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Entschieden hat der zuständige Richter beim zuständigen Amtsgericht. Da dem Erlass des Strafbefehls keine Bedenken entgegen gestanden sind, hat der Richter den Strafbefehl erlassen. Als Strafmaßnahme kann ein Strafbefehl beispielsweise eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, eine Einziehung von Gegenständen oder aber auch die Bekanntgabe der Verurteilung enthalten. Dieser Befehl ist zunächst einmal bindend und muss beachtet und schließlich auch befolgt werden. Liegt die Höhe des Strafbefehls bei über 90 Tagessätzen, so ist man „vorbestraft“. Für manche bedeutet dies erhebliche berufliche Nachteile, insbesondere dann wenn man einmal im Staatsdienst arbeiten möchte oder sich gerade in der Anwärterzeit in einem solchen Dienstverhältnis befindet. Auch für Studenten der Rechtswissenschaften kann es dann eng werden, denn diese müssen einen Auszug des Führungszeugnisses vorlegen. Man kann jedoch gegen diesen Strafbefehl vorgehen.

Gegen diesen erhaltenen Strafbefehl kann der Empfänger innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch bei Gericht einlegen. Dann eröffnet das zuständige Amtsgericht die Hauptverhandlung und es wird darüber verhandelt, was als Strafe dem Angeklagten zuzuerkennen ist. Allerdings kann sich dieser, was das Strafmaß angeht, in der Verhandlung auch deutlich verschlechtern. Daher wird dem Angeklagten die Möglichkeit zugestanden und eröffnet, sich bis zum Ende der Beweisaufnahme zu entscheiden und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe aus dem Strafbefehl anzuerkennen.

Diese wird dann rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet man muss diese befolgen und beispielsweise die Geldstrafe zahlen oder den Führerschein abgeben. Wenn man also einen solchen Strafbefehl zugestellt bekommen hat, sollte man umgehend Kontakt zu seinem Rechtsanwalt suchen, um zu besprechen wie die Aussichten in einer Hauptverhandlung stünden und ob man Beweise im Bezug auf seiner Unschuld hat.

In vielen Fällen erfolgt der Strafbefehl auch bei geständigen Tätern. Hat man beispielsweise bei einer polizeilichen Vernehmung oder bei einer Anhörung in einer Zoll- oder Steuersache einen Verstoß zugegeben, so ist es eine einfache Folge, dass man ohne eine weitere Hauptverhandlung mittels dieses Strafbefehls eine Strafe bekommt. Gerade beispielsweise dann, wenn Urlauber etwas Verbotenes vom Ausland nach Deutschland einführen und vom Zoll am Flughafen erwischt werden ist es üblich, dass eine solche zugegebene Tat einfach abgewickelt wird. Daher steht übrigens auf jedem Formular die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird. Hier sollte man gut überlegen und nicht nur um des schnellen Friedens willen die Tat eingestehen. Dem Beamten, der die Sache aufnimmt, dürfte es in der Regel gleichgültig sein, ob er Ja oder Nein ankreuzt, doch der folgende Bearbeitungsgang ist ein anderer. Da man sich nie selbst belasten muss, wäre es also nicht schlimm zunächst erst einmal nicht den Verstoß zuzugeben und vielleicht einen sachkundigen Anwalt zu konsultieren um sich über die Rechtslage zu informieren.

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