Welche Arten von Strafen gibt es?


Eine Straftat muss auch irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen, so dass verhindert wird, dass derjenige der sie begangen hat, sie nochmals begeht. Würde sie dies nicht tun, so würde also kein Hindernis für die Menschen bestehen diese Tat in Zukunft nicht oder nicht mehr zu begehen.

Jeder Gesetzgeber muss sich daher genauestens überlegen, inwieweit und auf welche Weise er bestimmte Straftaten auch tatsächlich bestraft und welche Straftaten er überhaupt unter Strafe stellt. Waren früher vor allem die Körperstrafen auf der Tagesordnung, so findet man diese glücklicherweise in fast keinem zivilisierten Land der Erde mehr. Jedoch in Schwellenländern und Entwicklungsländern sind diese noch vereinzelt zu finden. Manche Staaten verwenden als Höchststrafe auch in der heutigen Zeit noch die Todesstrafe, welche auch in Ländern der sogenannten „Ersten Welt“ noch vollstreckt wird. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe relativ kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges abgeschafft. Die heutige Höchststrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland die lebenslange Freiheitsstrafe, die wirklich auch Lebenslang sein kann, wenn der Gefangene sich in der Haft nicht bessert, dort mögliche Therapien verweigert oder auch dort noch weitere Straftaten begeht. Ansonsten wird zumeist nach 15 Jahren auf eine weitere Vollstreckung der Strafe verzichtet.

Das gesetzliche Mindestmaß an Strafe beträgt nach dem Strafgesetzbuch übrigens einen Monat Haft. Die meisten kurzen Strafen werden zumeist nur zur Bewährung ausgesetzt, das heißt, dass man zwar weiterhin in seinem gewohnten Umfeld leben darf sich dabei aber strikt an die üblichen Regeln halten muss und sich somit gar nichts zuschulden kommen lassen darf. Hält man sich nicht an die Normen und an die an ihn gesetzten Auflagen und meldet sich beispielsweise nicht bei seinem ihm zugewiesenen Bewährungshelfer, so kann man mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass man doch noch in eine Haftanstalt kommen wird um die Reststrafe abzusitzen. Eine solche Strafe auf Bewährung ist bis einschließlich zwei Jahren möglich. Ab einem vom Gericht verhängten Strafmaß von 2 Jahren und einem Monat, kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach diesen Urteilen muss der Gang ins Gefängnis angetreten werden.

Als Arten von Strafen gibt in Deutschland also Haftstrafen, welche auch Gefängnisstrafen oder Freiheitsstrafen genannt werden. Diese werden in den Justizvollzugsanstalten der Bundesländer vollzogen. Die andere sehr oft vollstreckte Strafe ist die Geldstrafe. Diese wird in den sogenannten Tagessätzen verhängt. Die Mindeststrafe beträgt dabei fünf Tagessätze und höchstens 360 Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze werden nach dem Einkommen und dem vorhandenen Vermögens des Täters festgestellt und auch festgesetzt. Der Tagessatz muss mindestens einen Euro hoch sein und darf 5.000 Euro nicht überschreiten. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich nach der Schwere des begangenen Unrechts. Eine Geldstrafe kann auch zusätzlich zu einer Gefängnisstrafe verhängt werden, wenn der Täter sich bei der Tatbegehung bereichert hat oder dies zumindest versucht hat, wenn er also zum Beispiel versucht hat einen Diebstahl zu begehen oder wenn er eine Sache unterschlagen hat. Kann der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen, so wird eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dabei ist jeder Tagessatz mit einem Tag in Haft zu ersetzen.

Neben diesen Arten von Hauptstrafen gibt es auch noch die Nebenstrafen. Hier ist vor allem das Fahrverbot zu nennen. Bei Straftaten, die im Verkehr oder die mit einem Kraftfahrzeug verübt wurden, kann das Gericht neben den Geld-, oder Freiheitsstrafen auch noch zusätzlich ein Fahrverbot von der Dauer von einem bis drei Monaten im Urteil auferlegen. Zu beachten ist hierbei, dass die Zeiten nicht beachtet werden in denen der Täter sich in einem Gefängnis oder sich in einer sonstigen Verwahrungsanstalt befindet. Auch sollten sich die Verurteilten an das Fahrverbot halten, da sie sich sonst des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, also einer anderen Straftat, schuldig machen.

Außerdem gibt es noch die Nebenfolgen zu einer Straftat. Solche Nebenfolgen können der Verlust der Wählbarkeit, der Verlust der Amtsfähigkeit und der Verlust des Stimmrechts sein. Wer wegen eines Verbrechens mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt wurde, verliert für fünf Jahre das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus Wahlen zu erlangen. Dies ist bitter für solche Menschen, die solche Ämter bereits bekleiden, denn sie verlieren diese mit der Rechtskraft des Strafurteils. Insbesondere die Beamten, die in Folge solcher Verbrechen aus dem Dienst entfernt werden und dann ihre Pensionsansprüche verlieren, stehen im Alter vor einer Versorgungslücke. Außerdem kann das Gericht dem verurteilten ein Wahlverbot von zwei bis fünf Jahren zu erteilen, allerdings ist dies an die Tat gebunden. In der Regel haben Strafgefangene nämlich ein ganz normales Wahlrecht und wählen entweder per Briefwahl oder aber die Gemeinde, in dem das Gefängnis sich befindet, richtet einen Stimmbezirk für die Justizvollzugsanstalt ein. Das Gericht hat aber die Möglichkeit dem Gefangenen, dem das Stimmrecht aberkannt wurde, dieses wieder zu verleihen.

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