Ist eine Studienplatzklage sinnvoll?


Jedes Jahr bewerben sich Tausende von Abiturienten und Menschen mit anderen Arten von Hochschulzulassungsberechtigungen an den Hochschulen und Universitäten, um einen der vielen gefragten Studienplätze zu ergattern. Dies ist insbesondere bei den Studiengängen unproblematisch, die nicht zulassungsbeschränkt sind. Doch bei beliebteren Fächern kann der Andrang größer werden und dann wird der Studiengang zulassungsbeschränkt, dass heißt man braucht einen besonders guten Abiturschnitt, um in einem solchen aufgenommen zu werden.

Gegen diese Beschränkung an sich kann man nicht vorgehen. Zunächst ist man gefordert die Anforderungen zu erfüllen, die von der Hochschule gestellt werden. Das können Sprachtests, Praktika, Eignungsfeststellungsprüfungen oder auch Interviews sein. Das beliebteste Auswahlkriterium bleibt aber der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, gefolgt vom Kriterium der Wartezeit. Läuft bei den Eignungsfeststellungen oder den Interviews etwas nicht gerecht ab, so ist dieses Verfahren durch das Verwaltungsgericht überprüfbar. Das gilt besonders für Diskriminierungen, die dann aber vor dem Zivilgericht im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden müssen.

Manchmal müssen von Studieninteressierten Härtefallanträge gestellt werden. Die Gründe dafür können so vielfältig wie das Leben sein. Diese Anträge geben einem Bewerber eine Möglichkeit früher zu einem Studienplatz zu gelangen, sofern sie anerkannt werden. Gegen die Ablehnung des Antrages ist wieder der Rechtsweg offen. Wurde der Antrag anerkannt, so hat man ein sogenanntes Sozialkriterium und das kann sich positiv auswirken.

Hat man gar keinen Studienplatz bekommen, so drängen sich verschiedene Alternativen auf. Zunächst der Ausblick an eine andere Universität zu gehen oder einen anderen Studiengang ins Auge zu fassen. Auch kann es förderlich sein zunächst eine Ausbildung zu machen. Damit überbrückt man Zeit, verdient etwas Geld und gewinnt Wartesemester. Lernt man vor einem Zahnmedizinstudium beispielsweise Zahntechniker/in, so kann einem das dann im Studium angerechnet werden, so dass man nicht mehr so viele Praktika machen muss und von der bereits gesammelten Erfahrung profitiert man sowohl im Studium als auch später im Berufsleben.

Bei angehenden Medizinstudierenden kann nach einer Ausbildung in einem medizinischen Bereich, beispielsweise als Rettungsassistent oder Gesundheits- und Krankenpfleger, sogar ein Bonus bei der Durchschnittsnote des Abiturs angerechnet werden. Wenn alle Stricke reißen, kann man an eine Meldung an das Arbeitsamt schicken. Diese beraten und verhelfen zu Leistungen der Arbeitsverwaltungen, sofern man dazu berechtigt ist. Denn es stellt sich auch immer die Frage nach Kranken- und Pflegeversicherung, die man auch als Wartender zahlen muss. Glück hat dann immer derjenige, der familienversichert ist.

Ging man bei den Studienplätzen leer aus, so kann man sich überlegen, ob man eine Klage anstrengen will. Wegen der Fristphasen raten viele auf Hochschulrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien nicht erst alle Ablehnungsbescheide abzuwarten, sondern bereits früher zu klagen. Denn klagt man gegen die letzte Ablehnung und wartet auf eine Entscheidung, so ist das erste Semester bereits verloren, denn dieses ist dann schon vergangen. Diese Kanzleien beobachten die Lage an der „Studienplatzfront“ ganz genau und ermitteln auf diese Weise genau die Studienplätze, die man einklagen kann. Pauschalklagen sind nämlich meist nicht sehr aussichtsreich. Man sollte als Studieninteressierter immer eine Kanzlei wählen, bei der man sich gut beraten fühlt und die auch auf persönliche Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Sinnvoll ist es aber in jedem Fall nicht nur die absolute Wunschhochschule klageweise anzustreben, sondern auch hier Alternativorte in Erwägung zu ziehen und parallel mehrere Plätze zu fokussieren. Manche Kanzleien empfehlen, bei mindestens 15 Universitäten zu klagen.

Die Kosten sind dabei sehr hoch. Zwar zahlen manche Rechtsschutzversicherungen, auch die der Eltern, aber eben nicht alle. Sollte eine Übernahme der Rechtschutzversicherung nicht möglich sein, so ist mit einer Rechnung über mehrere Tausend Euro zu rechnen. Gerade bei Abiturienten aus Familien, in denen eine Arztpraxis zur Übernahme ansteht, wird dies in Kauf genommen, um zeitgerecht den Nachfolger präsentieren zu können.

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