Geschäftsführung

Gesellschaften sind juristische Personen. Sie können nicht selbst Entscheidungen treffen oder gewisse Handlungen vornehmen. Die müssen ihre Organe für sie übernehmen. Organe können beispielsweise ein Geschäftsführer, ein Vorstand, ein Aufsichtsrat oder auch eine Generalversammlung sein. Die Frage, welchem dieser Organe innerhalb welcher Gesellschaftsform welche Befugnisse, aber auch welche Verpflichtungen zustehen, ist das Thema dieses Abschnitts. Es gibt einerseits Materialien zur Geschäftsführung generell, in denen erklärt wird, was genau Geschäftsführung ist, was dazu gehört und was nicht. Außerdem gibt es eigene Materialien zu den bedeutendsten Gesellschaftsformen, wie der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Kommanditgesellschaft oder auch der offenen Handelsgesellschaft. In diesen Materialien werden jeweils die Besonderheiten der jeweiligen Gesellschaftsform hervorgehoben und gleichzeitig die Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen dargelegt.

 

 

 

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