Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und hat als solche eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die GmbH selbst Schuldnerin oder Gläubigerin von Forderungen sein kann und für Verpflichtungen mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften muss. Ein Durchgriff auf die Gesellschafter ist nicht möglich. Zum Schutz der Gläubiger muss deswegen jedoch ein vorgeschriebenes Mindestkapital zur Gründung einer GmbH aufgebracht werden. Die Materialien in diesem Abschnitt befassen sich zunächst mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Weiteren geht es um die Gesellschafter, die Gesellschafterversammlung und den Gesellschafterwechsel. Darüber hinaus gibt es Materialien zu den Geschäftsanteilen sowie der Kapitalerhaltung und Kapitalerhöhung. Desweiteren wird die Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgehandelt.

 

 

 

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