Immobilienverkauf
Der Kauf, bzw. Verkauf von Immobilien, also Häusern oder Grundstücken, ist eine rechtliche Besonderheit. Während ein normaler Kaufvertrag völlig formfrei geschlossen werden kann, also in rein mündlicher Form, bedarf es strengeren Anforderungen, um ein Grundstück zu verkaufen. Hierzu muss der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Dies dient einerseits dazu, den Verkauf mit all seinen Absprachen genau zu dokumentieren, anderseits soll es Menschen davor bewahren, ihre Häuser oder Grundstücke übereilt und unüberlegt zu verkaufen. Deswegen kommt dem Notar immer eine unparteiische Beratungsfunktion zu. Was genau dokumentiert werden muss, wie die Dokumentation erfolgt, und was sonst noch notwendig ist, um wirksam eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, das wird in diesem Abschnitt behandelt.
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