Aufgabengebiet des Rechtspflegers


Rechtspfleger arbeiten an Gerichten und Staatsanwaltschaften und übernehmen diejenigen Aufgaben, die früher noch von Richtern und Staatsanwälten wahrgenommen wurden. Sie sind Beamte des gehobenen Justizdienstes und haben eine Rechtspflegeausbildung an einer staatlichen Hochschule sowie einen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung abgeschlossen. An Gerichten sind sie in ihren Bestimmungen sachlich unabhängig, wie eben Richter auch, sie sind somit in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig und nur an das Recht und an das Gesetz gebunden. An Staatsanwaltschaften unterliegen sie der Weisungsbefugnis des Leitenden Staatsanwaltes. Ihnen fehlt im Gegenzug zu den Richtern aber die persönliche Unabhängigkeit, es ist also durchaus möglich, dass ein Rechtspfleger gegen seinen Willen an ein anderes Gericht versetzt wird, wenn die Voraussetzungen des Beamtenrechts vorliegen. Die Aufgaben eines Rechtspflegers kann auch wahrnehmen, wer entweder die Befähigung zum Richteramt hat oder wer Rechtsreferendar ist. Die Befähigung zum Richteramt wird in Deutschland durch das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen wird und den anschließenden Vorbereitungsdienst, nämlich dem Referendariat, der mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird, erworben.

In der Justizverwaltung können Rechtspfleger auch Führungsaufgaben übernehmen, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/innen. Für Rechtspfleger ist auch ein Wechsel in die Laufbahn des höheren Dienstes möglich, kommt aber wegen den wenigen Stellen selten vor. Einige Rechtspfleger studieren anschließend an ihre Ausbildung Rechtswissenschaften, wobei ihnen einiges anerkannt werden kann. Andersherum ist es unter Umständen für Beamte des mittleren Justizdienstes auch möglich noch Rechtspfleger zu werden.

Einen großen Teil des Aufgabengebietes machen die Rechtsinstitute der Freiwilligen Gerichtsbarkeit aus. Hierzu gehören die Nachlassgericht, die Registergericht, das Grundbuchamt, das Betreuungsgericht sowie das Mahnverfahren mit der Zwangsvollstreckung, aber auch die Arbeit in der Rechtsantragstelle und in der Beratungshilfe. Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Rechtspfleger auch im Bereich der Strafvollstreckung, schauen also wer seine Geldstrafe bezahlt hat oder bereiten vor, dass ein Verurteilter seine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten kann, um sie abzusitzen. Nach Abschluss eines Prozesses sind sie zuständig für die Festsetzung der Kosten, die der obsiegenden Partei gegen die unterlegene Partei zustehen. Sie sind darüber hinaus auch als Beamte des gehobenen Dienstes in der Verwaltung und Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig.

Hat man Einwände gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers, so gelten die gleichen Rechtsmittel wie bei einem Spruchkörper mit Richter, in Beschwerdesachen entscheidet dann also das Landgericht. Früher noch musste der Rechtspfleger diese Sachen einem Richter vorlegen und sich abzeichnen lassen. Wegen dem hohen Ausbildungsstand und der vielen praktischen Erfahrung wechseln manche Rechtspfleger nach einigen Dienstjahren in die freie Wirtschaft und arbeiten dann beispielsweise bei Rechtsanwaltskanzleien und übernehmen dort vielfältige Aufgaben.

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