Kann mein Kind ohne Folgen den Schulunterricht schwänzen?


Bucht man als Familie eine Urlaubsreise, die beispielsweise günstiger ist, wenn man bereits am Mittwoch oder Donnerstag vor dem regulären Ferienbeginn mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, so stellt sich die Frage, ob mein schulpflichtiges Kind einfach einen oder zwei Tage dem Unterricht fern bleiben kann.

Dem Gesetz entsprechend ist in Deutschland jedes Kind, welches bis zum 30. September des Jahres sechs Jahre alt wird oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurde, schulpflichtig, dass heißt es muss die Schule regelmäßig besuchen. Kann es aufgrund von Krankheiten nicht in die Schule kommen, so muss es von seinen Eltern in der Schule entschuldigt werden. Meist erfolgt dies durch einen kurzen telefonischen Anruf in der Frühe in der Schule und durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Ist das Kind länger als drei Tage krank, so wird ein Attest des behandelnden Arztes notwendig.

Damit ein solcher Besuch überhaupt möglich ist, sind die Eltern oder die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet ihr Kind in einer Schule anzumelden in welcher die Schulpflicht erfüllt werden soll. Die gleiche Verpflichtung trifft die Ausbildender und Arbeitgeber sowie die von ihnen Beauftragten für die bei ihnen beschäftigten Berufsschulpflichtigen. Die Schulpflicht besteht damit insgesamt zwölf Jahre lang, wobei sie sich in die Vollzeitschulpflicht (neun Jahre) und die Berufsschulpflicht (drei Jahre) gliedert. Die Schulpflicht kann durch den Besuch einer Pflichtschule, also einer Volksschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule, Schule für Kranke, einer Realschule, eines Gymnasiums, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule oder der jeweils entsprechenden Förderschule. Zudem kann die Pflicht erfüllt werden, indem das Kind eine Ergänzungsschule besucht, wobei Eignung des Kindes hierfür durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgestellt werden muss.

Der Besuch einer Schule ist sehr sinnvoll, denn hier soll den Kindern alles notwendige beigebracht werden, was sie für ihren Lebensalltag benötigen. So ist es in beispielsweise Bayern die Pflicht der Schule

• Den Kindern Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
• Ihnen Kenntnisse von Geschichte, Kultur und Tradition zu vermitteln.
• Ihnen eigenverantwortliches Handeln und Urteilen beizubringen.
• Den Kindern Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt mitzugeben.
• Sie auf ein künftiges Arbeits-und Berufsleben vorzubereiten und sie bei der Berufswahl zu unterstützen.
• Sie im Geist der Völkerverständigung zu erziehen.
• Die Kinder zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, zu friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen.
• Sie zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte zu erziehen.
• Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und hierbei beispielsweise die Mädchen dazu aufzufordern auch einen Beruf zu erlernen und bei der Auswahl des Berufs ihr Spektrum zu erhöhen.

Verstößt man nun gegen die Vorschrift der Schulpflicht, weil man als Volljähriger Schüler selbst oder das Kind an einem Tag nicht in die Schule gehen oder weil man es unterlässt sein Kind überhaupt in einer Schule anzumelden, so muss man mit einer Sanktion in Form einer Geldbuße rechnen.

Nun zurück zur Ausgangsfrage: ein Kind kann somit nicht der Schule fern bleiben weil eine Reise vor dem Beginn der Schulferien billiger ist, denn sonst würde dies jeder machen und man bräuchte keine Schulpflicht. Bestraft werden kann man natürlich nur, wenn die jeweilige Schule davon erfährt, dass das Kind vorsätzlich die Schule geschwänzt hat. In der heutigen Zeit sollte man sich daher am Flughafen vor Polizei oder Ordnungsbehörden in Acht nehmen, denn diese überprüfen Kinder danach, ob sie an dem Tag, an welchem sie sich am Flughafen aufhalten um in den Urlaub zu starten, nicht in einer Schule sein müssten. Verläuft diese Überprüfung positiv, so dass sich herausstellt, dass das Kind gerade der Schule fern bleibt, müssen die Eltern mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann einem den Start in den Urlaub dann erst einmal vermiesen! Es ist also sehr sinnvoll seine Ferien so zu planen, dass ein potentielles Flugzeug erst dann mit einem abhebt wenn auch schon Schulferien sind.

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