Voraussetzungen zur Einstellung in den einfachen und mittleren Justizdienst


Bei den Gerichten arbeiten nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern bei allen Gerichten arbeiten zusätzlich die Beamten des einfachen und des mittleren Justizdienstes. Die Beamten des Justizwachtmeisterdienstes werden für folgende Aufgaben und Tätigkeiten eingesetzt:

• im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
• zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
• zur Durchführung des Auskunftsdienstes im Dienstgebäude,
• zur Besorgung des Postein- und Postausgangs bei den Justizbehörden,
• in der Justizverwaltung (beispielsweise Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst)
• bei der Führung der Asservatenkammer

Als schulische Voraussetzung wird zur Einstellung in den einfachen und in den mittleren Justizdienst in den meisten Bundesländern der Hauptschulabschluss verlangt. Die Anwärter durchlaufen eine nach dem Recht der Bundesländer ausgestaltete Ausbildung, diese ist also durchaus verschieden. In manchen Bundesländern erhalten die Beamten sogar eine Schießausbildung. In fast allen Bundesländern gehört jedoch eine Hospitation in einer Justizvollzugsanstalt mit zur Ausbildung. Der Grund dafür ist der, dass die angehenden Beamten die Justiz in allen ihren Zügen kennenlernen sollen. Außerdem lernen die Anwärter Erste Hilfe zu leisten und des Weiteren die Grundzüge des Brandschutzes kennen, um bei Unfällen und Bränden bei Gericht entsprechend handeln zu können. Die Anwärter erhalten während dieser Zeit die sogenannten Anwärterbezüge, deren Höhe sich individuell aus dem Gesetz ergeben. Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt. Ein Anwärter des niedrigsten Einstiegamtes des mittleren Dienstes erhält beispielsweise ein Grundgehalt von 772,66 Euro, für das höchste Einstiegsamt liegt es bei 1136,24 Euro.

Nach der Ausbildung werden die Anwärter zunächst Beamte auf Probe, nach endgültiger Anstellung als Justizoberwachtmeister tun sie ihren Dienst bei Gericht. Die Beförderungsämter sind der Justizhauptwachtmeister sowie der Erste Justizhauptwachmeister in der Besoldungsstufe A6. In vielen Bundesländern kann der Beamte bei einer entsprechenden Eignung, bei einer hinreichenden Leistung und mit der entsprechenden Befähigung in den mittleren Dienst wechseln. In Hessen kann der Beamte bis in die Besoldungsstufe A8 kommen und trägt dann die Dienstbezeichnung Justizhauptsekretär im Verwaltungsdienst.

Im mittleren Justizdienst unterstützt eine Vielzahl von Beamten die Arbeit der Richter, der Staatsanwälte und die der Rechtspfleger. Diese sind ausgebildet, um Beamte der Geschäftsstelle und vor allem Urkundsbeamte zu werden. Einstellungsvoraussetzung direkt in den mittleren Dienst ist zwingend ein mittlerer Schulabschluss, der aber auch durch Hauptschulabschluss und Berufsausbildung erreicht ist. Gerichtsvollzieher gehören ebenfalls zur Laufbahn des mittleren Dienstes. Die Ausbildung hier wird an Gerichten und Justizschulen und Ausbildungszentren ausgeführt.

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