Bedeutung und Funktion des Gewaltenteilungsprinzips


Unter der Gewaltenteilung versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane mit dem Ziel der Machtbegrenzung, der gegenseitigen Kontrolle und der Sicherung von Gleichheitsrechten und Freiheitsrechten. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten, nämlich die gesetzgebende Gewalt, also die Legislative, die Verwaltung, die auch Exekutive genannt wird und die als Judikative bezeichnete Gewalt der Rechtsprechung, unterschieden.

Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in der Staatstheorie bedeutender Denker wie Locke oder Montesqieu, die sich gegen konzentrierte Machtverhältnisse und die umgreifende Willkür in der absolutistischen Monarchie richteten. Heutzutage wird das Gewaltenteilungsprinzip vorwiegend als Bestandteil einer jeden demokratischen Staatsform gesehen. Heiß diskutiert wird ob die Verschränkung der Gewalten durch eine enge Zusammenarbeit und Verknüpfung der Staatsorgane dem ursprünglichen Gedanken der Trennung der Staatsorgane schadet. Außerdem, ob durch die Arbeit der vielen bei der Bundesregierung akkreditierten Interessenvertreter und durch sonstige Einflüsse die zentrale Stellung des Bundestages in Frage gestellt wird. In der Gesellschaft wird die Bedeutung der freien Presse oftmals höher eingeschätzt, weshalb die Journalisten auch gerne als vierte Gewalt im Staate bezeichnet werden. Neben der horizontalen Ebene der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative kann zwischen staatlicher Gewalt und dem föderalistischen Nachbau eine vertikale Linie der Gewaltenteilung gezogen werden. So wird Macht in Deutschland auch auf die Bundesländer verteilt und diese wiederum geben manche Macht in Form von Selbstverwaltungsbefugnissen an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die Gemeinden.

Das Gewaltenteilungsprinzip ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, also im Grundgesetz festgeschrieben und kann nicht verändert werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist auch im Kontext mit der deutschen Vergangenheit froh aber auch stolz diese Form der Gewaltentrennung zu haben. Erstmals als politisches Programm wurde die Gewaltenteilung in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1776 verkündet und eingeführt. Zahlreiche Staaten folgten diesem Beispiel. Eben auch Frankreich, nach der französischen Revolution von 1789. Immer wichtiger wird aber auch der Aspekt der sozialen Gewaltenteilung, was wiederum bedeutet, dass allen Bürgern offen steht, politische Positionen und Ämter in Deutschland bekleiden zu können. Die Auswahl für diese Ämter erfolgt ausschließlich über die Qualifikation der jeweiligen Person für ein Amt oder ein Mandat, also in gerechter Konkurrenz mit anderen.

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