Was sind indirekte öffentliche Verwaltungen?


Indirekte öffentliche Verwaltungen sind die Verwaltungen der Körperschaften öffentlichen Rechts, dazu gehören insbesondere die Stiftungen, Anstalten und andere Körperschaften. Stiftungen kümmern sich zumeist um bestimmte Randfragen, oft kultureller Art.

Anstalten sind beispielsweise die Rundfunkanstalten oder auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Körperschaften treten als Gebiets- oder Personenkörperschaft in Erscheinung. Gebietskörperschaften sind Landkreise o.Ä. (Bsp. Bezirke in Bayern).
Personenkörperschaften wie Rechtsanwaltskammern oder die Ärztekammer verwalten ihre Berufsträger und bieten ihnen Dienstleistungen an. Sie kontrollieren sie aber auch und haben Disziplinarverfahrensmöglichkeiten.

Auch wichtig in diesem Zusammenhang sind die staatlichen Zweckverbände, also Zusammenschlüsse verschiedener Körperschaften um eine Sache zu regeln (Bsp. Abwasser, Krankenhäuser, öffentliche Schulen). Die Kirchen sind ebenfalls solche Körperschaften öffentlichen Rechts. Alle diese Körperschaften müssen die Grundrechte beachten und dürfen keine Regeln erlassen oder Maßnahmen treffen die mit ihnen im Widerspruch stehen. Grundrechte sind auch hier im Streitfall von den Gerichten anzuwenden und zu beachten.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel