Besondere Führerscheine und ihre Zulassungsvoraussetzungen


Neben den üblichen Führerscheinen für Kleinkrafträder, PKW und LKW gibt es auch eine Reihe von besonderen Führerscheinen, die zum Fahren von außergewöhnlichen Fahrzeugen berechtigten. Im Folgenden werden die häufigsten dieser Führerscheine kurz mit ihren Zulassungsvoraussetzungen erläutert:

Begleitetes Fahren oder Führerschein mit 17

Ein Jugendlicher, der erst das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann auch schon in dem Alter einen Führerschein der Klasse B und BE erwerben. Dafür ist Voraussetzung, dass beim Jugendlichen eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Diese Person muss über 30 Jahre alt sein und auch schon mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis haben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendliche seine beschränkte Fahrerlaubnis dann gegen einen normalen Führerschein umtauschen.

Klasse S

Die Führerscheinklasse S erlaubt es eine Fahrerlaubnis für Leichtmobile und Quads zu erhalten. Darunter fallen alle Fahrzeuge, die durch ihre Leichtigkeit und geringe Geschwindigkeit nicht mit einem gewöhnlichen PKW oder zweirädrigem Kraftrad vergleichbar sind, so zum Beispiel Kraftfahrzeuge, die eine Leermasse von 350 KG nicht überschreiten oder nicht mehr als 45 Km/h fahren. Quads hingegen sind Fahrzeuge, die vier Räder haben und als Fahrzeug im Gelände genutzt werden. Sie werden häufig an Stränden oder im Gebirge benutzt.

Voraussetzungen für die Erlangung der Führerscheinklasse S ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Politisch umstritten ist diese Führerscheinklasse vor allem deshalb, weil auch mit diesen Fahrzeugen durch einen Unfall enorme Schäden an Mensch und Sache entstehen können. Deshalb wird teilweise gefordert, diese Fahrerlaubnis auch erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres zuzulassen.

Gefahrguttransporte

Möchte man ein Gefahrguttransport fahren, benötigt man auch dafür besondere Zulassungsvoraussetzungen. Dabei fallen unter Gefahrgüter vor allem die Güter, die durch ihre chemische oder thermische Wirkung besonders gefährlich sind. Darunter können zum Beispiel Materialen fallen, die besonders leicht brennbar sind oder unter besonders hohem Druck stehen. Auch Dinge, die in falscher Hand besonders gefährlich sind, wie zum Beispiel Waffen, fallen unter den Begriff Gefahrgut.

Möchte man Gefahrengut transportieren, dann benötigt man eine Bescheinigung dafür. Diese sogenannte ADR – Bescheinigung muss durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer extra dafür bestehenden Veranstaltung erlangt werden. Auch hier werden die einzelnen Bescheinigungen, ähnlich wie bei den Fahrzeugführerscheinklassen, in Klassen eingeteilt, je nachdem, wie gefährlich das Gefahrengut ist. Erlangt man eine Bescheinigung bis zu einer gewissen Klasse, dann kann man auch nur bis zu dieser Gefahrenklasse fahren. Die Bescheinigung ist nicht unbefristet gültig. Sie läuft nach einer gewissen Zeit aus und muss neu erlangt werden.

Bundeswehr

Die Bundeswehr hat zusätzlich zu den allgemeinen Klassen wie M, A, B und C noch einige Sonderklassen. Diese Sonderklassen bestimmen die Zulassungsvoraussetzungen für das Fahren von besonderen KFZ, wie zum Beispiel Panzern oder Vollkettenfahrzeugen.

Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahnverkehr

Auch für die Schifffahrt, die Luftfahrt und für den Eisenbahnverkehr gibt es besondere Fahrerlaubnisse, die je nach Art des Fahrzeugs deren Zulassung regeln. Es werden Unterschiede gemacht, je nachdem wie schnell das Fahrzeug fährt und ob es mit einem Motor oder mit einem anderen Antrieb betrieben wird.

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