Welche Arten von Führerscheinen gibt es und wozu berechtigen sie?


Um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, benötigt man eine Fahrerlaubnis. Je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, ist die entsprechende Fahrerlaubnis notwendig. Seit dem Erlass einer Richtlinie der Europäischen Union zur stufenweisen Zulassung der Fahrerlaubnis gibt es auch auf den deutschen Führerscheinen auf der Hinterseite die Einteilung, welche Klasse man fahren darf. Im Folgenden werden die verschiedenen Klassen, gestaffelt nach ihren Zulassungsvoraussetzungen, kurz dargestellt:

Klasse M

Die Klasse M ist die geringste Klasse. Diesen Führerschein kann man schon mit 16 Jahren machen und erlaubt das Fahren von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen, die eine Geschwindigkeit von 45 Km/h nicht überschreiten. Solche Fahrzeuge werden häufig als Mofas oder Kleinkrafträder bezeichnet.

Klasse A1

Klasse A1 befähigt zum Fahren von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen, die 125 cm³ Hubraum nicht überschreiten und keine Motorleistung von über 11 kW haben. Auch dieser Führerschein kann schon mit 16 Jahren gemacht werden. Der Führerschein berechtigt also zum Fahren von Motorrädern, wenn diese auf 80 Km/h gedrosselt werden. Fährt jemand nur mit diesem Führerschein ein ungedrosseltes Fahrzeug, dann macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Klasse A
Klasse A umfasst sowohl die Motorräder, die über 45 Km/h fahren oder mehr als 50 cm³ Hubraum haben als auch die Motorräder, die eine Motorleistung nicht höher als 25 kW haben und ein Leistungsgewicht geringer als 0,16 kW/kg. Den Führerschein der Klasse A kann man erst mit 18 Jahren machen.

Klasse B

Ab Klasse B darf man mehrspurige Fahrzeuge, also PKW, fahren. Klasse B umfasst alle PKW, die 3,5 t Gewicht nicht überschreiten und höchstens neun Sitzgelegenheiten für Mitfahren haben. Diesen Führerschein kann man grundsätzlich ab 18 erlangen. Es ist aber seit kurzer Zeit auch möglich, ihn schon mit 17 zu machen. Dann muss man aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres immer eine Begleitperson, die einen entsprechenden Führerschein schon seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 30 Jahre alt ist, bei sich haben und darf bis dahin nicht alleine fahren. Zum Führerschein der Klasse B kann man auch noch einen der Klasse BE machen. Dieser berechtigt einen dann, auch Anhänger über einer Masse von 0,75t zu fahren. Dafür muss man allerdings den Führerschein der Klasse B zusätzlich haben. Auch der Führerschein der Klasse BE ist erst ab 18 Jahren machbar.

Klasse C

Ab Klasse C kann man die Fahrzeuge fahren, die über 3,5t Gewicht besitzen und nicht mehr als neun Sitzplätze zur Verfügung haben. Mit der Erlangung von CE darf man dann Zugfahrzeuge mit Anhänger über 0,75t fahren, also vor allem LKW. Diese Zulassungen können alle erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden.

Besondere Zulassungen

Es gibt zusätzlich eine Reihe von Sonderzulassungen, die eine eigene Prüfung erfordern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Gefahrenguttransporter handelt oder Personen gewerblich befördert werden sollen, wie zum Beispiel bei einem Taxi. Auch für gewissen Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge kann eine gesonderte Fahrerlaubnis notwendig sein.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Für alle oben genannten Fahrerlaubnisse gelten zusätzlich noch eine Reihe von anderen Zulassungsvoraussetzungen. So muss neben dem Alter auch die Geeignetheit vorliegen, also vor allem die körperliche und charakterliche. Die körperliche kann unter Umständen bei behinderten Menschen fehlen oder auch dann, wenn die Sehstärke nicht durch eine Sehhilfe korrigierbar ist. Die charakterliche Geeignetheit kann fehlen, wenn sich die Person vor der Erlangung der Fahrerlaubnis strafbar mit Straftaten gemacht hat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Zusätzlich muss die Person, die einen Führerschein erlangen will, einen Erste Hilfe Kurs ablegen. Solch ein Kurs muss mit Erfolg abgeschlossen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Auch eine angemessene Ableistung von Fahrstunden durch eine Fahrschule ist Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung.

Die Prüfung selbst besteht in Deutschland aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem praktischen. Der schriftliche besteht aus Fragebögen, bei denen einzelne Situationen und Fragen des Straßenverkehrs abgehandelt werden. Dort darf man eine gewisse Fehlergrenze nicht überschreiten. Der praktische Teil besteht aus einer meist einstündigen Prüfung, in der man zusammen mit einem Fahrlehrer und dem Prüfer eine Fahrstunde ablegen muss. Der Prüfer wird dann typische Fahrmanöver, wie zum Beispiel das Einparken oder das Fahren in einer Einbahnstraße, Vorfahrtsregeln und Rücksichtsnahmeregeln beim praktischen Fahren überprüfen.

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