Zweck des Erste-Hilfe-Lehrgangs für die Fahrprüfung


Wenn man in Deutschland eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug haben möchte, dann muss man neben der Fahrprüfung auch einen Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolvieren. So soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs im Ernstfall Erste-Hilfe leisten kann und so Sicherheit im Straßenverkehr besteht. Nach der Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die lebensrettende Erstversorgung vorzunehmen.

Der Erste-Hilfe-Lehrgang wird in der Regel von den gängigen Rettungsgesellschaften in Deutschland angeboten, wie zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Malteser Hilfsdienst oder den Johannitern.

Im Erste-Hilfe-Kurs werden vorwiegend die Maßnahmen gelehrt und geübt, die zur Erstversorgung eines Verletzten notwendig sind. Das können neben den gängigen Wiederbelebungsmaßnahmen auch Maßnahmen zur Entgiftung oder zum Behandlung von Verletzungen durch Verbrennungen sein.

Insbesondere werden aber die Maßnahmen gelehrt, die notwendig sind, um einen Menschen am Leben zu erhalten, also die stabile Seitenlage, Herzmassage oder Mund-zu-Mund Beatmung. Weiterhin werden auch spezielle Behandlungen bei besonderen Risikogruppen, wie zum Beispiel Kleinkindern oder Motorradfahrern geübt, die besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen als Erstversorgung benötigen.

Ist der Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen worden, dann erhält man eine Bescheinigung, die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung ist. In Deutschland ist es nicht vorgesehen, den Lehrgang nach einer gewissen Zeit zu wiederholen. Es empfiehlt sich aber dies zu tun, denn auch die Erste-Hilfe-Regeln verändern sich mit der Zeit und passen sich dem neusten Stand der Technik und Wissenschaft an. Zusätzlich wird auch ein Großteil der erlernten Erste-Hilfe-Maßnahmen nach längerer Zeit wieder vergessen.

Die Folge davon, wenn man an einer Unfallstelle nicht hilft, kann eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung oder sogar fahrlässige Tötung durch Unterlassen sein. Deshalb ist es immer wichtig, bei einem Unfall Zivilcourage zu beweisen und die Dinge anzuwenden, die man durch den Erste-Hilfe-Lehrgang zur Erstversorgung der Verletzten gelernt hat.

Eine unterlassene Hilfeleistung ist strafbar mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Gefängnisstraße. Allerdings ist auch die unterlassene Hilfeleistung nur dann strafbar, wenn man sie nicht begangen hat, obwohl man es hätte tun können. Hilft man nicht, weil für einen selbst dadurch eine erhebliche Gefahr besteht, dann ist eine Strafbarkeit wegen Unterlassener Hilfeleistung nicht gegeben. Auch eine fahrlässige Tötung scheidet dann aus, weil die Tat dann gerechtfertigt ist.

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