Erlangung der Fahrerlaubnis


In Deutschland benötigt man einen Führerschein, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Dabei richtet sich die Art der Fahrerlaubnis nach der Prüfung, die man abgelegt hat. Es gibt für die verschiedenen Fahrzeugtypen verschiedene Fahrerlaubnisse. Diese müssen durch eine Prüfung erlangt werden und berechtigen dann zum Fahren.

Erlangung der Fahrerlaubnis

Man kann die verschiedenen Fahrerlaubnisse durch Prüfungen erlangen. Die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweiligen Prüfungen sind verschieden. So muss man zum Beispiel für die Fahrerlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, die höchsten 45 km/h fahren oder für Krafträder mit höchstens 125 cm³ Hubraum 16 Jahre alt sein. Für andere Zweiräder muss man 18 Jahre alt sein. Zur Prüfung der Fahrerlaubnis über mehrspurige Kraftfahrzeuge ist man mit 18 Jahren zugelassen, ausnahmsweise kann auch eine Zulassung schon mit 17 Jahren geschehen, wenn eine Person mit Fahrerlaubnis als Begleitung mitfährt.
Jedoch ist das Alter nicht die einzige Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung. Je nachdem, welche Prüfung man ablegen möchte, muss auch eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden bei einer Fahrschule geleistet worden sein. Zusätzlich müssen allgemeine Voraussetzungen vorliegen, wie zum Beispiel entsprechendes Sehvermögen. Dies wird durch eine Untersuchung vor Beantragung der Zulassung sichergestellt. Weiterhin muss auch ein Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich absolviert werden und die Person muss grundsätzlich geeignet sein, im Straßenverkehr teilzunehmen.

Des Weiteren dürfen auch keine gesetzlichen Hindernisse zum Besitz der Fahrerlaubnis vorliegen. Diese können gegeben sein, wenn eine Person schon mal straffällig geworden ist und deshalb eine Führerscheinsperre nach einem Gerichtsverfahren erhält. Dies kann zum Beispiel durch einen Jugendrichter geschehen, wenn ein Jugendlicher mehrmals ohne Fahrerlaubnis fährt und sich deshalb des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht.

Besitz des Führerscheins

Hat man eine Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt, dann erhält man den Führerschein durch den Prüfer oder die Prüfbehörde. Dieser ist eine amtliche Urkunde und ist seit einigen Jahren nicht mehr ein kleines Papierbuch, sondern eine Karte in Größe einer Scheckkarte, auf der ein Bild, das Zulassungsdatum und Geburtsdatum und die Klasse, in der man Kraftfahrzeuge fahren darf, aufgeführt ist. Diesen Führerschein muss man immer beim Fahren eines Kraftfahrzeugs bei sich haben. Hat man ihn einmal nicht dabei und wird erwischt, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Grenzüberschreitende Zulassung

Im Rahmen des Ausbaus der Europäischen Union haben sich die Mitgliedstaaten auf einheitliche Fahrerlaubnis-Klassen geeinigt. Eine EU-Richtlinie legt die verschiedenen Klassen fest und schreibt vor, wer, wie, wann eine bestimmte Klasse erlangen kann. Damit wird die Einheitlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht und ein grenzüberschreitender Verkehr und Überprüfung gewährleistet.

Der Besitz eines Führerscheins erlaubt aber nur insoweit das Fahren, wie der Führerschein dies vorsieht. Es gibt eine Reihe von Sondererlaubnissen, die man für bestimmte Tätigkeiten benötigt. So ist für den gewerblichen Personenverkehr eine Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderungen oder zur Beförderung besonders gefährlicher Güter, wie zum Beispiel Schadstoffe oder leicht brennbarer Materialien, eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

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