Voraussetzung für den Führerschein ab 17 und seine Konsequenz


Einen Führerschein für mehrspurige Fahrzeuge, also vor allem PKW, kann man für gewöhnlich erst machen, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Seit ein paar Jahren ist es in Deutschland aber auch möglich, schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis zu bekommen.

Voraussetzungen

Voraussetzung dafür ist das sogenannte begleitete Fahren. Jugendliche, die erst 17 Jahre alt sind, können dadurch schon in diesem Alter den Führerschein Klasse B oder Klasse BE machen. Dabei ist aber Voraussetzung, dass immer eine Person als Beifahrer im Auto sitzt, die als Begleitperson zugelassen ist. Das sind Personen, die älter als 30 Jahre sind und schon längere Zeit als fünf Jahre eine Fahrerlaubnis haben. Zusätzlich ist Voraussetzung, dass diese Person nicht schon mehrfach Straßenverkehrsregeln missachtet hat, das heißt nicht mehr als drei Punkte in Flensburg zu verzeichnen hat.

Um die Sicherheit des Jugendlichen zu gewährleisten, muss die Begleitperson in eine Bescheinigung eingetragen werden. Es dürfen auch unterschiedliche Personen, bis zu einer Anzahl von fünf, dort eingetragen werden. Diese Bescheinigung muss der Jugendliche bei sich führen, ebenso wie den Führerschein. Wenn er dies nicht tut, dann droht ein Ordnungsgeld.
Zu den besonderen Voraussetzungen kommen die allgemeinen Voraussetzungen zum Erlangen einer Fahrerlaubnis. Der Jugendliche muss also ebenso charakterlich und körperlich geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges sein, also auch die notwendige Sehstärke besitzen und einen Erste Hilfe Kurs ablegen.

Konsequenz

Hat ein Jugendlicher die Fahrerlaubnis erlangt, dann kann er im Beisein der Begleitperson einen PKW fahren. Fährt der Jugendliche mit 17 ohne eine eingetragene Begleitperson bei sich zu haben, dann droht ihm ein Ordnungsgeld. Er macht sich aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, denn er besitzt schließlich eine Fahrerlaubnis, wenn auch nur eingeschränkt.

Trotzdem dürfte dieser Verstoß unangenehme Folgen haben, denn das Ordnungsgeld geht einher mit einem Punkt in Flensburg und einem Widerruf der Fahrerlaubnis. Dann kann der Jugendliche die Fahrerlaubnis erst dann wieder erlangen, wenn er durch ein Aufbauseminar seine Fahrtüchtigkeit wieder bewiesen hat. Vollendet der Jugendliche dann das 18. Lebensjahr, hat er die Möglichkeit, die beschränkte Fahrerlaubnis gegen einen regulären Führerschein umzutauschen.

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