Was gilt beim Probeführerschein?


Erwirbt man einen Führerschein, dann ist man in der Regel noch kein geübter Fahrzeugführer. Deshalb gibt es für Fahranfänger eine sogenannte Probezeit, in der diese besonders aufmerksam sein sollten und sich keine größeren Verkehrssünden zu Schulden kommen lassen sollten.

Legt man eine Führerscheinprüfung ab und besteht diese, dann fängt ab diesem Tag die Probezeit an zu laufen. Sie beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit soll der Fahranfänger beweisen, dass der zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Verstöße in der Lage ist. Deshalb werden etwaige Verstöße auch besonders hart geahndet. Je nachdem, wie schwer der Verstoß ist, werden dem Fahranfänger dann bestimmte Maßnahmen auferlegt.

Leichte Verstöße

Leichte Verstöße wie zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten führen bei zweimaligem Verstoß zu einer Verpflichtung zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Das sind alle die Verstöße, die mindestens mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet werden und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das kann zum Beispiel eine erhöhte Geschwindigkeit, falsches Verhalten beim Überholen oder beim Wenden oder das Überfahren einer roten Ampel sein. Dazu gehören außerdem auch Straftaten, wie zum Beispiel fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung oder Kennzeichenmissbrauch.

Schwere Verstöße

Sehr schwere Verstöße führen schon bei einmaliger Handlung zur Verpflichtung zu einem Aufbauseminar, so zum Beispiel das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Nötigung im Straßenverkehr, zum Beispiel durch zu starkes Auffahren und Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes oder unterlassene Hilfeleistung.

Konsequenzen

Die Konsequenz der oben genannten Verstöße ist die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Solch ein Aufbauseminar muss erfolgreich absolviert werden, um zu gewährleisten, dass der Fahranfänger in Zukunft sicher und frei von Verstößen fahren kann. Im Aufbauseminar erfolgt eine Nachschulung, in der noch einmal grundlegende Regeln für den Straßenverkehr besprochen werden. Solch ein Aufbauseminar wird von Fahrschulen angeboten und besteht größtenteils aus Theorieunterricht. Neben dem normalen Unterricht werden auch die Verstöße besprochen, wegen derer die Teilnehmer dort anwesend sein müssen. Nach dem Theorieunterricht wird meist anschließend noch eine Fahrstunde eingelegt, in der die Teilnehmer noch einmal beweisen müssen, dass sie das theoretisch Gelernte auch praktisch umsetzen können. Dann bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, dass sie an dem Aufbauseminar teilgenommen haben.

Als weitere Konsequenz von einem Verstoß gegen Verkehrsregeln in der Probezeit verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Dann werden an die reguläre Probezeit noch einmal zwei Jahre Probezeit gehängt. In dieser Zeit gelten die gleichen Bedingungen wie in der regulären Probezeit und die gleichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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