Die Unterschiede zwischen Miete und Pacht


Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt zwei Vertragsarten, bei denen man sich gegen Geld Sachen leihen kann. Das sind der Mietvertrag und der Pachtvertrag. Beide Verträge sind darauf ausgerichtet, dass sich eine Vertragspartei zur Überlassung einer Sache an die andere Vertragspartei verpflichtet und diese Partei dafür eine Vergütung zahlt. Jedoch unterscheiden sich die beiden Vertragstypen vor allen in ihren Rechtsfolgen, die sie auslösen. Die Unterschiede werden im Folgenden kurz erläutert.

Miete

Ein Mietvertrag ist die entgeltliche Überlassung der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter die Mietsache für eine bestimmte Dauer oder auch auf unbestimmte Dauer zu überlassen. Der Mieter muss für diese Zeit den vereinbarten Mietpreis zahlen. Das Mietverhältnis wird entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung beendet. Dann ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter die Sache zurückzugeben.

Im alltäglichen Leben werden die Vertragstypen häufig durcheinander gebracht oder im alltäglichen Sprachgebrauch vermischt. Häufig wird zum Beispiel davon gesprochen, dass man sich ein Auto bei einer Autovermietung leiht. Dies ist rechtlich gesehen falsch, da man sich eigentlich ein Auto mietet. Das heißt, dass man für eine gewisse Zeit Geld für den Gebrauch des Autos zahlen muss. Eine Leihe wäre unentgeltlich. Dies wäre eventuell der Fall, wenn man sich bei einem Freund ein Auto ausleiht. Aber auch dort ist nicht immer ein Leihvertrag gegeben. Es kann sich auch bloß um eine Gefälligkeit handeln, die keinen rechtsgeschäftlichen Charakter hat.

Einer der wichtigsten Anwendungsfälle für einen Mietvertrag ist der Mietvertrag über Wohnräume. Dieser wurde deshalb vom Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch eigenständig geregelt. Wegen der besonderen Bedeutung des Mieterschutzes gibt es zahlreiche Normen, aber auch viele von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze, die den Mieter schützen sollen. Daneben spielt auch die Miete von Gewerberäumen eine große Rolle. Auch hier sind spezielle Vorschriften im Gesetz zu finden, die einen Interessenausgleich von Mieter und Vermieter leisten sollen.

Pacht

Die Pacht unterscheidet sich überwiegend in einem Punkt von der Miete. Bei der Pacht darf der Pächter sogenannte Früchte behalten. Früchte sind alle Sachen, die auf Grund einer ordnungsgemäßen Wirtschaft aus der Pachtsache entstanden sind. Auch hier ist der Pächter berechtigt die Pachtsache bis zum Ende des Pachtvertrages zu nutzen und zusätzlich dessen Ertrag zu behalten und zu verwerten. Der Pachtvertrag endet auch durch Zeitablauf oder durch Kündigung.

Weil der Pächter die Früchte behalten darf, ist Objekt des Pachtvertrages meist eine Sache, die etwas erwirtschaften kann. Häufigster Fall ist die Pacht von Land. Land wird von Landwirten zum Ackerbau benutzt. Die entstandenen Früchte kann der Landwirt dann selbst verwerten. Ebenso ist ein häufiger Anwendungsfall von Pacht ein Gewerberaum mit Inventar, vor allem gastronomische Betriebe. Es werden in der Regel Betriebe mit dem Interieure verpachtet, der Gastwirt kann dann die erwirtschafteten Einnahmen behalten und verwerten.

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